• Eisenbahnrecht – Regionalfaktor gekippt: OLG Frankfurt a. M. bestätigt Unbilligkeit der Trassennutzungsentgelte der DB Netz AG
    Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 17.01.2012 - 11 U 43/09 -

    Im Verfahren vor dem OLG Frankfurt a. M. ging es um eine Nachforderung der DB Netz AG hinsichtlich einbehaltener Entgelte nach dem TPS 05. Die beklagte Wettbewerbsbahn berief sich insoweit auf zahlreiche Verstöße u. a. der in der Klageforderung enthaltenen Regionalfaktoren gegen das Kartell- und Eisenbahnrecht sowie auf die Unbilligkeit gem. § 315 BGB.

    Das OLG Frankfurt a. M. wies die Klage der DB Netz AG auf Nachzahlung von Trassennutzungsentgelten aufgrund der Unbilligkeit der Entgelte zurück. Es bestätigte damit die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle und die diesbezügliche Darlegungs- und Beweislast der EIU, die eine Offenlegung der Kalkulation im Einzelnen erfordert. Dem war die DB Netz AG nicht hinreichend nachgekommen.

    Einzelheiten zur Übertagbarkeit auf sämtliche Eisenbahninfrastrukturentgelte und zur Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen der Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen finden Sie in unserem diesbezüglichen Update.

    BSU-Update vom 18.01.2012 (PDF-Datei ca. 200 KB)
     
  • Referendarstelle: Anwaltsstation oder Wahlstation bei BSU Legal
    Stellenausschreibung vom 28.11.2011

    Interessierten und engagierten Referendarinnen und Referendaren bieten wir die Möglichkeit, die Anwalts- oder Wahlstation in unserem Büro in Dortmund zu absolvieren.Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

    Stellenausschreibung für Referendariat (PDF-Datei ca. 200 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – BGH bestätigt Billigkeitskontrolle der Infrastrukturentgelte
    Urteil des BGH vom 18.10.2011 - KZR 18/10 -

    Das OLG München und das OLG Düsseldorf hatten die Unbilligkeit der Erhöhung der Stornierungsentgelte der DB Netz AG festgestellt und sich dabei auf die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB gestützt. Hiergegen wandte sich das DB-Unternehmen mit seiner Revision.

    Die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle hat der BGH nun bestätigt. Die (parallele) eisenbahnaufsichtliche Kontrolle anhand des Eisenbahnrechts schließe eine zivilgerichtliche Überprüfung nicht aus. Die Infrastrukturunternehmen müssen deshalb im Streitfall die Billigkeit der Entgelte darlegen und ihre Kalkulation offenbaren.

    Einzelheiten zur Übertagbarkeit auf sämtliche Eisenbahninfrastrukturentgelte und zur Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen der Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen finden Sie in unserem diesbezüglichen Update.

    BSU-Update vom 21.10.2011 (PDF-Datei ca. 200 KB) BGH-Urteil vom 18.10.2011 (PDF-Datei ca. 900 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – Bundesnetzagentur geht gegen DB Station & Service AG vor
    Bescheid der Bundesnetzagentur vom 06.06.2011 – 10.050-F-10-802 –

    Zwei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beantragten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Überprüfung eines Vertragsangebotes der DB Station & Service AG (DB StuS). Die EVU beanstandeten die vorgesehene Abrechnung anhand der angemeldeten Zuglänge, obwohl tatsächlich kürzere Züge eingesetzt werden sollten. Zudem wandten sich die EVU gegen die Forderung von Abschlagszahlungen. Beide Vorgaben seien im bestehenden Rahmenvertrag nicht vorgesehen und ein neuer Vertrag sei nicht geschlossen worden.

    Die BNetzA verpflichtete die DB StuS, die vom Angebot des Unternehmens erfassten Stationspreise auf Grundlage der tatsächlichen Zuglängen zu bestimmen. Wenn für die Stationspreisbildung die Zuglänge als Differenzierungskriterium herangezogen werde, müssten wegen des Diskriminierungsverbotes für Züge mit einer vergleichbaren Länge grundsätzlich gleiche Entgelte verlangt werden. Ein davon abweichender Vertrag sei nicht – auch nicht konkludent durch die bereits erfolgte Stationsnutzung – zustande gekommen.

    Die BNetzA erklärte zudem die Forderung von Abschlagszahlungen im Angebot der DB StuS für rechtswidrig. Der bestehende Rahmenvertrag werde nicht durch eine Anpassung der Infrastrukturnutzungsbedingungen überlagert. Schließich dürfe die entsprechende Klausel auch anderen Unternehmen gegenüber nicht mehr angewendet werden, da durch bestehende Rahmenverträge ohne eine solche Regelung die Abschlagszahlungen nicht von allen Zugangsberechtigten verlangt werden könnten.
     
  • Eisenbahnrecht – VG Greifswald: Kein Nebeneinander zweier Infrastrukturunternehmen
    Urteil des VG Greifswald vom 02.02.2011 - 4 A 1004/08 -

    Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) klagte gegen den Widerruf seiner EIU-Genehmigung nach § 6 AEG. Zwischenzeitlich war einem anderen EIU für dieselbe Strecke eine EIU-Genehmigung erteilt worden, die nicht angefochten worden war. Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen.

    Das VG Greifswald begründete seine Entscheidung damit, dass die ursprüngliche Genehmigung nicht wieder aufleben könne, weil die Genehmigung für das derzeit tätige EIU schon bestandskräftig sei. Die erste EIU-Genehmigung habe sich dadurch erledigt, da ein Nebeneinander zweier Genehmigungen für verschiedene EIU nach dem AEG unzulässig sei. Nur so könne die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen nach § 4 Abs. 1 AEG gewährleistet werden. Das gelte auch für die Verpflichtung aus § 14 AEG, zu einer bestimmten Infrastruktur Zugang zu gewähren.

    Urteil des VG Greifswald vom 02.02.2011 (PDF-Datei ca. 400 KB)
     
  • Eisenbahnrecht/Vergaberecht – BGH: S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden
    Beschluss des BGH vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 -

    Der BGH hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren den Antrag eines Wettbewerbers der DB Region NRW GmbH (DB Regio) für begründet erklärt. Die Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes seien gegenüber den vergaberechtlichen Bestimmungen nachranging. Es handele sich auch nicht um eine Dienstleistungskonzession, die dem vergabrechtlichen Nachprüfungsverfahren entzogen sein könnte. Es greife schließlich keine Ausnahme nach der Vergabeverordnung für Personennahverkehrsleistungen.

    Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
     
  • Eisenbahnrecht – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der DB Netz AG zurück
    Beschluss des BGH vom 29.06.2010

    Der BGH hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.20.2009 - VI - U (Kart) 4/09 - (s. u.) zurückgewiesen.Damit ist diese Entscheidung, die eine umfassende zivilgerichtliche Kontrolle der Infrastrukturnutzungsentgelte bestätigt hat, rechtskräftig.

    Näheres zum Beschluss des BGH ist im BSU-Update vom 26.07.2010 dargestellt.

    BSU-Update vom 26.07.2010 (PDF-Datei ca. 190 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – Trassenpreissystem der DB Netz AG: Bundesnetzagentur erklärt Regionalfaktoren für ungültig
    Bescheid der Bundesnetzagentur vom 05.03.2010

    Die DB Netz AG sieht in ihrem Trassenpreissystem (TPS) für bestimmte Regionalnetze einen sog. Regionalfaktor vor. Dieser führt zur Erhöhung des Entgelts im Rahmen des Schienenpersonennahverkehrs.

    Die Bundesnetzagentur hat der DB Netz AG nunmehr verboten, die Regionalfaktoren ab der Netzfahrplanperiode 2010/2011 noch zu verwenden. Der Faktor behindere den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nach § 14 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes rechtswidrig. Der DB Netz AG sei es nicht gelungen, den Faktor sachlich oder rechnerisch nachvollziehbar zu begründen.

    Näheres zum Bescheid ist im BSU-Update vom 09.03.2010 dargestellt.

    BSU-Update vom 09.03.2010 (PDF-Datei ca. 210 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – VG Köln bestätigt Beanstandung der Stationspreisliste durch die Bundesnetzagentur
    Beschluss des VG Köln vom 26.02.2010 – 18 L 51/10 -

    Die DB Station & Service AG nahm zum 01.01.2005 einen Systemwechsel vor und führte ein neues Preissystem für die Stationsnutzung ein (SPS 05). Mit Bescheid vom 10.12.2009 hatte die Bundesnetzagentur die Rechtswidrigkeit der Stationspreise festgestellt (s. Meldung unten). Dagegen ist das Konzernunternehmen im Wege des Widerspruchs und mit einem Eilantrag vorgegangen.

    Das VG Köln hat den Antrag abgelehnt. Zur Überzeugung des Gerichts spreche vieles für die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Bundesnetzagentur. Bei summarischer Prüfung durch das Gericht habe die Bundesnetzagentur zu Recht einen Verstoß der Stationspreisliste gegen das Eisenbahnrecht angenommen. Der DB Station & Service AG sei es nicht gelungen, die Preisberechnung für die verschiedenen Kategorien umfassend durch sachliche Kriterien zu begründen.

    Näheres zur Entscheidung ist im BSU-Update vom 03.03.2010 dargestellt.

    BSU-Update vom 03.03.2010 (PDF-Datei ca. 300 KB)
     
  • Eisenbahnrecht/Kartellrecht – Zuschläge der DB Netz AG für Änderungsbestellungen rechtswidrig
    Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.10.2009 – VI - U (Kart) 4/09 -

    Das OLG Düsseldorf hatte über die Klage eines Güterverkehrsunternehmens gegen die DB Netz AG auf Rückzahlung von Zuschlägen für Änderungsbestellungen und Feststellung der Unverbindlichkeit der Zuschläge zu entscheiden. Das Unternehmen rügte die Unbilligkeit der Zuschläge sowie die für eine kartellrechtliche Rechtfertigung fehlenden Mehrkosten.

    Das OLG hat die Bedenken des Verkehrsunternehmens bestätigt. Die Preisbestimmung sei nichtig. Unabhängig von Mehrkosten sei die Regelung zudem unbillig. Die Billigkeit habe die DB Netz AG darzulegen, woran es fehle. Näheres dazu ist im BSU-Update vom 16.02.2010 dargestellt.

    BSU-Update vom 16.02.2010 (PDF-Datei ca. 200 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – Stationspreissystem rechtswidrig
    Bescheid der Bundesnetzagentur vom 10.12.2009 – 705-07-038 -

    Die DB Station & Service AG hat zum 01.01.2005 einen Systemwechsel vorgenommen und ein neues Preissystem für die Stationsnutzung eingeführt (SPS 05). Aufgrund der damit verbundenen Preiserhöhungen sowie der systembedingten Wettbewerbsbeeinträchtigungen ist das SPS 05 auf umfassende Kritik seitens der Wettbewerbsbahnen und der Aufgabenträger gestoßen. Es laufen dazu zahlreiche zivilgerichtliche Verfahren, in denen die EVU die Unwirksamkeit des Preissystems und die Unbilligkeit der Preise geltend machen.

    Mit Bescheid vom 10.12.2009 hat die Bundesnetzagentur die Rechtswidrigkeit der Stationspreise und damit die Auffassung der Kritiker bestätigt. Der DB Station & Service AG wird die Anwendung der Stationspreisliste über den 30.04.2010 hinaus verboten. Näheres dazu und zur Rückforderung überzahlter Entgelte sind im BSU-Update vom 05.01.2010 dargestellt.

    BSU-Update vom 05.01.2010 (PDF-Datei ca. 300 KB)
     
  • Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
    Urteil des LG Hannover vom 22.09.2009 – 18 O 253/04 -

    Das Landgericht Hannover hat die DB Netz AG zur Rückzahlung überzahlter Trassenkosten an eine Wettbewerbsbahn verurteilt. Das Gericht hat sich der bisherigen Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit des Trassenpreissystems (TPS) ´98 wegen der dortigen Rabattmöglichkeiten für Unternehmen des DB Konzerns angeschlossen.

    Die Kartellrechtswidrigkeit sei auch dann anzunehmen, wenn die Infrastrukturentgelte an einen Aufgabenträger "durchgereicht" würden. Die unbillige Diskriminierung durch das Preissystem führe bereits zu einer Behinderung der Wettbewerbsbahn. Zudem ergäben sich konkrete Nachteile im Rahmen der Vergabe der Verkehrsleistungen.

    Text der Entscheidung (LG Hannover) (PDF-Datei ca. 3 MB)
     
  • Eisenbahnrecht – Bundesnetzagentur verpflichtet DB Netz AG zur Trassenpreisminderung

    Die Bundesnetzagentur hat die DB Netz AG zur Minderung von Trassenentgelten bei infrastrukturellen Mängeln verpflichtet. Es verstoße gegen das Disriminierungsverbot und das darin enthaltene Äquivalenzprinzip, wenn das volle Entgelt sowohl für ordnungsgemäße als auch für mangelhafte Anlagen erhoben werde.

    Die Bundesnetzagentur hat damit das Minderungsrecht der EVU anerkannt. Dazu heißt es: "Der Preis muss der Leistung entsprechen. Wird weniger geleistet, darf auch nicht der volle Preis erhoben werden, sonst würde diskriminiert".

    Die Minderung müsse dabei eigeninitiativ erfolgen, so dass kein Verlangen des Nutzers erforderlich ist. Die DB Netz AG wurde zur entsprechenden Anpassung ihrer Schienenetznutzungsbedingungen zum 01. November 2009 verpflichtet.

    Pressemitteilung der Bundesnetzagentur


     
  • Eisenbahnrecht – Wiehltalbahn darf Ladestraße weiter unentgeltlich nutzen
    Urteil des OLG Köln vom 19.12.2008 – 6 U 125/08 –

    Das OLG Köln hat eine Entscheidung des LG Köln zugunsten der Wiehltalbahn bestätigt. Mit Urteil vom 04.06.2008 – 14 O 451/07 – hatte das LG Köln eine Klage der Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark GmbH abgewiesen. Die Gesellschaft, an der die Gemeinde Wiehl beteiligt ist, hatte gegen die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH auf Unterlassung der Benutzung des Teils einer Ladestraße und Zahlung für die bisherige Nutzung geklagt.

    Das Oberlandesgericht folgte dem Landgericht darin, dass einem Unterlassungsanspruch der Klägerin aus ihrem Grundstückseigentum wie auch einem Zahlungsanspruch die fortbestehende Widmung der Grundstücke für Zwecke des Bahnverkehrs entgegenstehe. Eine Entwidmung/Freistellung von Bahnbetriebszwecken sei nicht festzustellen.


     
  • Eisenbahnrecht – Trassenpreissystem der DB Netz AG weiterhin rechtswidrig
    Urteil des LG Berlin vom 21.08.2008 – 91 O 95/06 Kart -

    Mit Urteil vom 21.08.2008 hat das LG Berlin eine Klage der DB Netz AG gegen eine Güterbahn abgewiesen und der Widerklage teilweise stattgegeben. Die DB Netz AG hatte u. a. einbehaltene Trassenkosten nach dem TPS 01 eingeklagt. Die Wettbewerbsbahn forderte insbesondere Zuschläge für Sondertrassen zurück.

    Das Landgericht wies die Klage der DB Netz AG mit der Begründung ab, das Trassenpreissystem sei aufgrund der Vergünstigung für die sog. Zubringertrassen unbillig und deshalb unverbindlich. Es verstoße gegen das eisenbahnrechtliche Verbot der Quersubventionierung. Die Wettbewerbsbahn könne die Zuschläge für Sondertrassen zurückverlangen. Ohne Nachweis eines Mehraufwandes seien Zuschläge unzulässig.

    Das Gericht wies die Klage der DB Netz AG auch hinsichtlich der Forderung von Entgelten nach dem Anlagenpreissystem zurück. Die DB Netz AG hätte ihre Preiskalkulation offen legen müssen, um die Billigkeit des Anlagenpreissystems zu belegen.

    Text der Entscheidung (LG Berlin) (PDF-Datei ca. 4 MB)
     
  • Eisenbahnrecht – Genehmigung als Infrastrukturunternehmen
    Beschluss des OVG NRW vom 07.07.2008 – 20 A 802/07 -

    Das OVG Münster hat den Berufungszulassungsantrag des Landes NRW gegen das Urteil des VG Köln vom 26.01.2007 (- 18 K 1195/06 -, siehe Bericht unten) abgelehnt. Das Urteil des VG Köln ist damit rechtskräftig.

    Das VG Köln hatte zuvor über die Klage des die Wiehltalbahn betreibenden Eisenbahninfrastrukturunternehmens auf Erteilung der Betriebsgenehmigung zu entscheiden, nachdem das beklagte Land lediglich monatliche Verlängerungen der Genehmigung gewährte, die es vom Fortbestand des Pachtvertrages über die Grundstücke abhängig machte. Das VG befand die Handhabung des Landes für rechtswidrig, weil die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis (Pachtvertrag) keine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG sei. Das Gericht verurteilte das Land, den Genehmigungsantrag hinsichtlich der zeitlichen Befristung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Regel-Geltungshöchstdauer der Betriebsgenehmigung beträgt nach § 6 Abs. 6 Nr. 2 AEG 50 Jahre.

    Text der Entscheidung (OVG NRW) (PDF-Datei ca. 500 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – Duldungspflicht des Grundstückseigentümers
    Urteile des LG Bonn vom 03.06.2008 - 10 O 396/07 + 400/07-
    Urteile des LG Köln vom 04.06.2008 - 14 O 451/07 + 505/07-

    Mit Urteilen vom 3. und 4. Juni 2008 haben das Landgericht Bonn und das Landgericht Köln die Klagen der Stadt Waldbröl und der Gemeinde Reichshof bzw. die Klagen der Stadt Wiehl und der Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark GmbH gegen den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e. V. und die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH abgewiesen.

    Die Anliegerkommunen und die OWG haben mit ihren Klagen versucht, dem Förderkreis und der RSE die Grundlage für den Betrieb der Wiehltalbahn zu entziehen, indem sie die Herausgabe der für den Eisenbahnbetrieb benötigten Grundstücke und Unterlassen der weiteren Benutzung verlangten. Damit sind sie nun erneut gescheitert.

    Rechtsanwalt Dr. Uhlenhut: „Die Klagewelle der Kommunen und der OWG hat einen erneuten Rückschlag erfahren. Bislang waren sie stets erfolglos. Außer Spesen nichts gewesen."


     
  • Eisenbahnrecht – Pflichten des Halters von Eisenbahnfahrzeugen
    Beschluss des OVG NRW vom 21.05.2008 - 9 A 2725/06 -

    Ein Halter von Eisenbahnfahrzeugen klagte gegen eine Gebührenforderung des Eisenbahnbundesamtes für eine stichprobenartige Untersuchung eines Fahrzeugs. Der nichtselbständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmende Halter vertrat die Auffassung, das während des laufenden Betriebs allein das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich sei.

    Die Klage war vom Verwaltungsgericht abwiesen worden. Das OVG ließ die Berufung nicht zu. § 32 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes lasse sich keine ausschließliche Verantwortlichkeit des EVU entnehmen. Der Halter habe dabei nicht nur für die planmäßig wiederkehrenden Untersuchungen zu sorgen. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sehe insoweit lediglich Höchstfristen vor. Der Halter sei immer für die Sicherheit der Fahrzeuge neben dem EVU verantwortlich.


     
  • Eisenbahnrecht – Betriebspflicht der DB Netz AG für Hunsrückbahn
    Urteil des BVerwG vom 25.10.2007 - BVerwG 3 C 51.06 -

    Das BVerwG hat das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 05.09.2006 - 8 A 10478/05.OVG - (siehe Meldung unten) zur Betriebspflicht der DB Netz AG bestätigt. Das BVerwG geht ebenfalls von der Rechtmäßigkeit der Betriebsaufforderung des Eisenbahn-Bundesamtes für die Strecke Stromberg - Morbach aus. Es stellt klar, dass die Verpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) zum betriebssicheren Vorhalten der Infrastruktur auch eine Wiederherstellungspflicht umfasst.
  • Gegenüber dieser Pflicht kann sich die DB Netz AG nicht auf die fehlende Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen wegen unzureichender Trassenerlöse berufen, die Unterhaltung der Strecke aus eigenem Entschluss einstellen und die Strecke sperren. Der Gesetzgeber hat mit dem in § 11 AEG formalisierten Stilllegungsverfahren den Weg vorgebeben, wie sich die EIU in einer solchen Situation von ihrer Unterhaltungspflicht befreien können. Eine Umgehung dieses Verfahrens durch so genannte schwarze Stilllegungen ist demgegenüber verboten.


     
  • Eisenbahnrecht – TPS 01/Sondertrassenzuschläge
    Beschluss des OVG NRW vom 31.08.2007 - 13 A 108/07 -

    Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung des VG Köln zur Unzulässigkeit der Sondertrassenzuschläge. Den Antrag auf Zulassung der Berufung der DB Netz AG wies das Gericht zurück. Damit ist das Urteil des VG Köln vom 20.10.2006 - 18 K 2670/05 - (s. Meldung unten) rechtskräftig.

    Ein erhöhtes Entgelt für die Bestellung von Sondertrassen sei schon deshalb nicht gerechtfertigt, da der von der Klägerin behauptete Bearbeitungsmehraufwand nicht überzeugend und nicht nachgewiesen sei. Wenn man der Klägerin Gestaltungsspielraum zugestehe, seien die Zuschläge willkürlich. Die Klägerin nutze als marktmächtiges Unternehmen eine Zwangslage der Konkurrenzunternehmen aus und benachteilige diese im Wettbewerb, ohne dass ein rechtfertigender sachlicher Grund für einen Zuschlag bestehe oder dargetan sei. Im Ergebnis entspricht die Entscheidung des OVG NRW dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.02.2007 - 7 U (Kart) 3/06 u. 5/06 - (s. Meldung unten), wonach auch die Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen unzulässig sind.

    Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Der Weg für die Rückforderungen bezahlter Sondertrassenzuschläge steht nach der Entscheidung offen."

    Text der Entscheidung (OVG NRW) (PDF-Datei ca. 479 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – Widmung einer Ladestraße
    Beschluss des LG Köln vom 06.06.2007 – 14 O 257/07 –

    Das LG Köln hat eine private Immobiliengesellschaft (GmbH) zur Duldung des Betriebs einer Ladestraße auf ihren Grundstücken und zur Entfernung dort abgeladener Felsbrocken verpflichtet. Damit hat sich das LG im Ergebnis dem VG Köln angeschlossen, das in seinem Urteil vom 26.01.2007 – 18 K 1195/06 – (siehe Meldung unten) eine Duldungspflicht des Eigentümers aus der eisenbahnrechtlichen Widmung hergeleitet hat.

    Die GmbH hatte die Steine trotz der kurz zuvor ergangenen Entscheidung des VG Köln auf der Ladestraße abgeladen, um diese zu blockieren. Mitgesellschafter der GmbH ist die örtliche Gemeinde, Geschäftsführer der Bürgermeister.
     
  • Eisenbahnrecht – Genehmigung als Infrastrukturunternehmen
    Beschluss des VG Köln vom 28.02.2007 – 18 L 257/07 -

    Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen die Verlängerung der Genehmigung für den Betreiber der Wiehltalbahn trotz des Urteils des VG Köln vom 26.01.2007 (– 18 K 1195/06 -, siehe Bericht unten) verweigerte, wurde das Land vom VG Köln im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptsacheverfahrens eine Genehmigung für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur zu erteilen.

    Das Land lehnte es ab, dem Betreiber der Wiehltalbahn bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens eine vorläufige Genehmigung zu erteilen, weil der Mietvertrag von den Gemeinden zum 28.02.2007 gekündigt worden sei. Auf das Bestehen eines Mietvertrags kommt es nach Ansicht des VG Köln jedoch nicht an.
     
  • Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
    Urteile des OLG Düsseldorf vom 07.02.2007 – VI-U (Kart) 3/06 und 5/06 -

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Verurteilungen der DB Netz AG zur Rückzahlung überzahlter Trassenkosten durch das LG Düsseldorf (Urteil vom 11.01.2006 – 12 O 524/04 –) und das LG Duisburg (Urteil vom 15.12.2005 – 21 O 119/04 –, siehe Meldung unten) bestätigt. Darin ist das Trassenpreissystem (TPS) ´98 wegen der dortigen Rabattmöglichkeiten für Unternehmen des DB Konzerns als diskriminierend und kartell- bzw. eisenbahnrechtswidrig eingestuft worden. Das OLG hat die Revision in beiden Fällen nicht zugelassen.

    Das OLG hat das Urteil des LG Duisburg auch insoweit bestätigt, als danach die Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen eine unbillige Behinderung im Sinne des Kartellrechts darstellen. Für eine Erhebung der Zuschläge fehle es an der sachlichen Rechtfertigung, da kein zusätzlicher Mehraufwand ersichtlich sei.

    Die DB Netz AG könne sich auch nicht auf eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, wonach Einwendungen gegen Abrechnungen innerhalb bestimmter Fristen zu erheben sind. Eine solche Klausel könne jedenfalls nicht wirksam den Einwand der Kartellnichtigkeit ausschließen.

    Rechtsanwalt Dr. Uhlenhut:„Die festgestellte Unzulässigkeit der Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen wird zu weiteren Rückforderungen der Wettbewerbsbahnen führen. Aufgrund der unwirksamen Sondertrassenzuschläge und der Rabatte für Zubringertrassen ist mittlerweile auch das TPS ´01 von derartigen Rückforderungen betroffen.“
     
  • Eisenbahnrecht – Genehmigungen für Anschlussbahnen
    Beschluss des VG Hamburg vom 30.01.2007 - 8 E 3118/06 -

    Die Landeseisenbahnaufsicht (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg) hatte einer Anschlussbahn mehrere Genehmigungen unter Sofortvollzugsanordnung erteilt. Zuvor hatte die DB Netz AG das Zuführgleis zu der Anschlussbahn gesperrt. Die Grundflächen waren von der DB AG an Dritte veräußert worden. Die Wiederaufnahme des Betriebs der Anschlussbahn sollte zugunsten des Grundstücksgeschäfts verhindert werden.

    Die DB Netz AG wandte sich mit Eilanträgen an das VG Hamburg gegen die Sofortvollzugsanordnungen betreffend die Betriebsaufnahmeerlaubnis (§ 7a AEG), die Bestätigung des Eisenbahnbetriebsleiters und des Stellvertreters (§ 36 Abs. 2 HambLEG) und die Übertragungsgenehmigung (§ 25 HambLEG).

    Das VG Hamburg lehnte sämtliche Eilanträge der DB Netz AG ab. Die DB Netz AG sei bereits nicht antragsbefugt, weil die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung nicht drittschützend seien.

    Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Mit der Entscheidung aus Hamburg steht fest, dass Eisenbahninfrastrukturbetreiber den Betrieb nachgelagerter Anschlussbahnen nicht verhindern können. Damit werden Grundstücksgeschäfte der DB AG erheblich erschwert."

    Text der Entscheidung (VG Hamburg) (PDF-Datei ca. 2.545 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – Genehmigung als Infrastrukturunternehmen
    Urteil des VG Köln vom 26.01.2007 – 18 K 1195/06 -

    Das Verwaltungsgericht hatte über die Klage eines Eisenbahn­infrastruktur­unternehmens auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG zu entscheiden. Das beklagte Land hatte dem Unternehmen lediglich monatliche Verlängerungen gewährt, die es vom Fortbestand des Pachtvertrages über die Grundstücke abhängig machte.

    Das Gericht befand diese Handhabung für rechtswidrig. Ein zivilrechtliche Verfügungsbefugnis (Pachtvertrag) sei keine im Rahmen des § 6 AEG zu berücksichtigende Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für ein Eisenbahn­infrastruktur­unternehmen. Das VG Köln hob die Bescheide des beklagten Landes über die monatliche Genehmigungserteilung auf und verurteilte das Land, den Genehmigungsantrag hinsichtlich der zeitlichen Befristung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Regel-Geltungshöchstdauer der Genehmigung eines Eisenbahn­infrastruktur­unternehmens beträgt nach § 6 Abs. 6 Nr. 2 AEG 50 Jahre.

    Artikel Kölner Stadtanzeiger (PDF-Datei ca. 178 KB)
    Artikel Oberbergische Volkszeitung (PDF-Datei ca. 232 KB)
    Wiehltalbahn vor Gericht (PDF-Datei ca. 95 KB)
     
  • Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
    Urteil des OLG Frankfurt vom 10.10.2006 – 11 U 46/05 (Kart) -

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der DB Netz AG zur Rück­zahlung über­zahlter Trassenkosten durch das LG Frankfurt (Urteil vom 21.09.2005, Az. 3-8 O 16/05, siehe Meldung unten) bestätigt. Darin ist das Trassen­preissystem (TPS) ´98 wegen der dortigen Rabattmöglichkeiten für Unternehmen des DB-Konzerns als diskriminierend und kartell- bzw. eisenbahn­rechtswidrig eingestuft worden. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen.

    Damit liegt die mittlerweile zweite Entscheidung eines OLG nach dem OLG Düsseldorf (Urteil vom 19.03.2003, Az. U (Kart) 20/02, siehe Meldung unten) zum TPS ´98 vor. Das LG Frankfurt hatte die DB Netz AG zur Rückzahlung von mehr als 400.000 Euro verurteilt. Die Höhe der Klageforderung ergab sich dabei aus der Differenz aus den nach dem TPS ´98 abgerechneten und bezahlten Kosten und den Kosten, die bei (rückwirkender) Anwendung des TPS ´01 entstanden wären.

    Text der Entscheidung (OLG Frankfurt) (PDF-Datei ca. 3.519 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – Erhalt von Privatgleisanschlüssen
    Beschluss des OVG Hamburg vom 28.08.2006 – 2 Bs 80/06 –

    Das OVG Hamburg hat in einem Eilverfahren die Betriebspflicht für ein Zuführgleis bestätigt. Die Landes­eisenbahn­aufsichtsbehörde hatte bereits zur Gewährleistung des Privatgleis­anschlusses eingegriffen (siehe Meldung unten). Nachdem die Zuständigkeit auf das Eisenbahn-Bundesamt übergegangen war, hatte dieses ebenfalls eine entsprechende Verfügung erlassen.

    Das Gericht leitet die Betriebspflicht aus § 11 AEG her. Sie erstrecke sich auch auf als "Bahnhofsnebengleis" bezeichnete Anlagen. Das AEG kenne einen solchen Begriff nicht. Das Anschlussrecht aus § 13 AEG gewährleiste ebenfalls den betriebsbereiten Zustand des Zuführgleises. Auf angeblich unzumutbare Kosten der Wiederherstellung könne sich das Infrastruktur­unternehmen nicht berufen, da es die Beschädigungen hätte verhindern können.

    Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Die Entscheidung stärkt erheblich die Rechte der Gleisanschliesser. Der Eisenbahnaufsicht wird ein effektives Eingreifen ermöglicht, wenn Eisenbahn­infrastruktur­unternehmen die Zuführgleise verrotten lassen."

    Text der Entscheidung (OVG Hamburg) (PDF-Datei ca. 2.782 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – Eisenbahnrechtliche Widmung
    Beschluss des VG Hamburg vom 15.03.2006 – 8 E 3204/05 -

    Das VG Hamburg hatte sich in einem Eilverfahren mit der Frage zu befassen, ob die eisenbahnrechtliche Widmung eines Grundstückes auch nach dessen Veräußerung fortbesteht. Im Rahmen der sog. Widmung werden durch einen Hoheitsakt der öffentliche Zweck eines Grundstückes festgelegt und die Rechte des Eigentümers insoweit begrenzt.

    Das VG Hamburg hat nun klargestellt, dass die eisenbahn­rechtliche Widmung eines Grundstückes und die damit verbundene Einschränkung des daran bestehenden Privateigentums nicht durch eine Veräußerung des Grundstückes untergehen können. Die Entscheidung des VG Hamburg erstreckt sich dementsprechend auch auf den mit der Widmung verbundenen Betrieb einer Eisenbahn­infrastruktur auf dem Grundstück.

    In dem hier entschiedenen Verfahren war demnach die DB Netz AG von den sich aus der Widmung ergebenden Pflichten (noch) nicht entbunden, während die DB AG als Konzernmutter das betroffene Grundstück bereits veräußern wollte.

    Ein Untergang der eisenbahnrechtlichen Widmung und der mit ihr verbundenen Rechte kann demnach allein durch eine Entwidmung seitens der zuständigen Eisenbahnbehörde nach § 23 AEG geschehen. Auch aus den Vorschriften über den gutgläubig lastenfreien Erwerb von Grundstücken wegen eines diesbezüglichen Rechtsscheins kann sich nichts anderes ergeben, weil öffentliche Lasten wie die eisenbahn­rechtliche Widmung keine im Grundbuch eintragungsfähigen Rechte sind.

    Das Gericht hat schließlich noch die Anforderungen an einen rechtlichen Untergang der eisenbahnrechtlichen Widmung im Rahmen einer sog. Funktionslosigkeit umrissen. Es hat dabei ausgeführt, dass für einen solchen Untergang u. a. die jahrzehntelange andere Nutzung des Grundstückes vorliegen müsse, deren Rückgängigmachung als ausgeschlossen erscheine.
     
  • Eisenbahnrecht – Betriebspflicht der DB Netz AG für Hunsrückbahn
    Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 05.09.2006 – 8 A 10478/05.OVG –

    Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt das Urteil des VG Koblenz vom 28.02.2005 – 8 K 3787/03.KO – (siehe Meldung unten). Das OVG geht ebenfalls von der Rechtmäßigkeit der Betriebsaufforderung des Eisenbahn­bundesamtes gegenüber der DB Netz AG für die Strecke Stromberg - Morbach aus. Es stellt klar, dass die Verpflichtung der Eisenbahn­infrastruktur­unternehmen zum betriebssicheren Vorhalten der Infrastruktur auch eine Wiederher­stellungspflicht umfasst. Das formalisierte Stilllegungs­verfahren nach § 11 AEG verbiete sog. schwarze Stilllegungen.

    Text der Entscheidung (OVG Rheinland-Pfalz) (PDF-Datei ca. 2.982 KB)
     
  • Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98/Trassenpreiszuschläge
    Urteil des LG Duisburg vom 15.12.2005 – 21 O 119/04 –

    Die DB Netz AG unterlag in einem weiteren Rechtsstreit um Trassenkosten. Das LG Duisburg wies eine Klage der DB Netz AG gegen eine private Güterbahn auf Nachzahlung einbehaltener Trassenkosten ab. Dies wird u. a. mit der Unzulässigkeit der verlangten Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen begründet. Derartige Zuschläge seien eisenbahnrechtlich ausgeschlossen.

    Die Entscheidung bestätigt zudem einmal mehr die bisherigen Entscheidungen zum TPS ´98. Die private Güterbahn hatte mit einem Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Trassenkosten nach dem TPS ´98 aufgerechnet. Die darüber hinausgehende Forderung machte sie im Wege der Widerklage geltend, der das Gericht im Wesentlichen stattgab. Der Differenzberechnung legte die Privatbahn das TPS `01 zugrunde.
     
  • Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
    Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 21.09.2005 – 3-8 O 16/05 –

    Die DB Netz AG unterlag in einem weiteren Rechtsstreit um das TPS ´98. Das LG Frankfurt a. M. gab der Klage einer Privatbahn auf Rückzahlung überzahlter Trassenkosten statt. Die Höhe der Klageforderung entsprach der Differenz aus den nach dem TPS ´98 abgerechneten und bezahlten Kosten und den Kosten, die bei (rückwirkender) Anwendung des TPS ´01 entstanden wären.

    Text der Entscheidung (LG Frankfurt) (PDF-Datei ca. 1.3 MB)
     
  • Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
    Urteil des LG Berlin vom 09.08.2005 - 102 O 19/05 Kart -

    Die DB Netz AG unterlag erneut in einem Rechtsstreit um das TPS ´98. Das LG Berlin gab der Klage einer Privatbahn auf Rückzahlung überzahlter Trassenkosten statt. Die Privatbahn errechnete den Rückzahlungsbetrag anhand des TPS ´01.
     
  • Eisenbahnrecht – Unzulässige Nachberechnung bei Leerlauffrachten
    Urteil des LG Hanau vom 28.07.2005 – 5 O 31/05 –

    Das LG Frankfurt wies eine Klage der Railion Deutschland AG gegen eine private Güterbahn ab. Für diese hatte die Railion Deutschland AG leere Wagen unter anderem von und zu Werkstätten transportiert. Entsprechend der Bestellung zu "ermäßigten Leerlauffrachten" hatte sie zunächst zu diesen geringeren Entgelten abgerechnet. Anschließend verlangte sie die Differenz zu den höheren "allgemeinen Leerlauffrachten" und machte diese im Klagewege geltend, da es an einem "angemessenen Verhältnis" zu den Lastfahrten im Sinne ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehle.

    Das Landgericht hielt bereits für zweifelhaft, ob das Tarifwerk der Klägerin einer Inhaltskontrolle standhalten würde. Die Möglichkeit einer Nachberechnung mache die Kosten für den Kunden unkalkulierbar. Jedenfalls nähmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin die Fahrten von und zu Werkstätten uneingeschränkt von dem Erfordernis eines "angemessenen Verhältnisses" zwischen Leer- und Lastfahrten aus. Für eine Nachberechnung sei deshalb kein Raum.
     
  • Eisenbahnrecht – Bahnstromstreit II
    Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 06.07.2005

    Die DB Energie GmbH musste auch im Bahnstromstreit II vor dem LG Frankfurt a. M. eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht befand die Bahnstrompreise 2002 für kartell- und eisenbahnrechtswidrig. Bei Fragen zu den Einzelheiten stehen Ihnen Rechtsanwälte Dr. Brauner und Dr. Uhlenhut zur Verfügung.

    Text der Entscheidung (LG Frankfurt) (PDF-Datei ca. 1.096 KB)
    X-Rail.net: 2002 Energy Supply Tariffs of DB Energie held invalid
     
  • Eisenbahnrecht – Betriebspflicht der DB Netz AG für Hunsrückbahn
    Urteil des VG Koblenz vom 28.02.2005 – 8 K 3787/03.KO –

    Das VG Koblenz bestätigte die Betriebspflicht der DB Netz AG für die Hunsrückbahn. Es wies die Klage des Unternehmens gegen die Betriebsaufforderung des Eisenbahnbundesamtes für die Strecke Stromberg - Simmern - Morbach ab. Seit April 2003 hatte die DB Netz AG die Strecke wegen technischer Mängel teilweise gesperrt. Ein privates Eisenbahnverkehrsunternehmen beschwerte sich deshalb beim Eisenbahn-Bundesamt. Daraufhin forderte dieses im Oktober 2003 die DB Netz AG auf, die Mängel zu beseitigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Text der Entscheidung (VG Koblenz) (PDF-Datei ca. 116 KB)
     
  • Eisenbahnrecht/Kartellrecht – Bahnstromstreit I
    Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 15.12.2004 – 3-08 O 72/04 –

    DB Energie GmbH unterlag im Bahnstromstreit I vor dem LG Frankfurt a. M. Zugrunde lag eine Klage der DB Energie GmbH auf Restzahlung gegen eine private Güterbahn, die von den Bahnstromrechnungen einen 20%-igen Diskriminierungsabschlag vornahm. Das Landgericht wies die Klage ab. Das Bahnstrompreissystem ’03/’04 verstößt nach Auffassung des LG Frankfurt a. M. gegen das kartellrechtliche und das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot. Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Einmal mehr wird deutlich, dass die Infrastrukturen (Trasse und Energie) aus dem Konzernverbund der DB AG herausgelöst werden müssen, weil ansonsten ein Wettbewerb auf der Schiene, der europarechtlich und nach nationalen Vorschriften gewünscht ist, zum Erliegen kommt."

    Text der Entscheidung (LG Frankfurt) PDF-Datei ca. 1.382 KB)
    DB Energie Artikel Frankfurter Rundschau (PDF-Datei ca. 46 KB)
    Handelsblatt.com: Private Bahnen machen Front gegen Strompreise
    X-Rail.net: Illegal rail energy prices
     
  • Eisenbahnrecht – Erhalt von Privatgleisanschlüssen
    Beschluss des VG Hamburg vom 25.11.2003 – 7 VG 1194/2003 –
    Beschluss des OVG Hamburg vom 13.05.2004 – 2 Bs 12/04 –

    Die Kündigung von alten Gleisanschlussverträgen und die nachfolgende Beseitigung der Anschlussanlagen durch die DB AG sind leider Realität. Auf landesrechtlicher Grundlage gab nunmehr erstmalig eine Landeseisenbahnaufsichtsbehörde DB-Unternehmen die Gewährleistung des Verbleibs eines Privatgleisanschlusses bis zum Abschluss eines Verfahrens zur Festsetzung der Anschlussbedingungen auf. Erste gerichtliche Entscheidungen aus Hamburg stützten dieses Vorgehen und bekräftigen die Länderkompetenz.

    Siehe zum Thema Brauner, Erhalt von Privatgleisanschlüssen gegen den Willen der DB AG – erste Gerichtsentscheidungen aus Hamburg, Bahn-Report 5/2004, S. 22 f.

    Text der Entscheidung (VG Hamburg) (PDF-Datei ca. 1.002 KB)
    Text der Entscheidung (OVG Hamburg) (PDF-Datei ca. 372 KB)
     
  • Eisenbahnrecht – Trassenpreisstreit II

    Die DB Netz AG hat vor einem Landgericht von einem privaten EVU teilweise zurückgehaltene Trassenkosten nach dem TPS `98 eingeklagt. Das Landgericht hat der DB Netz AG in einem Beschluss eine Frist zur Einreichung sämtlicher Rechnungen an die damalige DB Cargo AG unter der Geltung des TPS `98 für die Nutzung ihrer Bahnstrecken im Güterverkehr gesetzt. Ferner muss sie die dadurch faktisch gewährten Rabatte berechnen, damit diese auch den Konkurrenten eingeräumt werden können.

    Siehe zu diesem Beschluss näher Brauner/Uhlenhut, Trassenpreisstreit II – 2:0 für Privatbahnen?, Eisenbahn-Revue International 10/2004, S. 279.
     
  • Eisenbahnrecht – Gefährdungshaftung des Infrastrukturunternehmers
    Urteil des BGH vom 17.02.2004 – VI ZR 69/03 -

    Bislang war umstritten, ob nur Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) oder auch Infrastrukturunternehmen der Gefährdungshaftung gem. § 1 HPflG unterliegen. Anlass der Entscheidung war die Klage eines EVU, dessen Triebwagen mit einem auf den Schienen liegenden Felsbrocken kollidiert und hierdurch beschädigt worden war. Der BGH stellt nunmehr klar, dass auch das Infrastrukturunternehmen als Betriebsunternehmer im Sinne des Haftpflichtgesetzes anzusehen ist, mit der Folge, dass er für Personen- und Sachschäden, deren Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt, ohne Verschulden haftet. Neben Fällen wie dem hier entschiedenen betrifft dies auch Unfälle aufgrund falsch gestellter Weichen oder Signale sowie missverständlicher Rangiervereinbarungen.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 101 KB)
     
  • Eisenbahnrecht
    Diskriminierungsfreier Netzzugang, GSM-R als Netzzugangskriterium, Betriebspflicht

    Eine Privatbahn hat Klage gegen die DB Netz AG wegen der beabsichtigten Einführung des digitalen Zugfunks anhängig gemacht. Sie wendet sich gegen die "Migrationsstrategie" der DB und ist der Ansicht, die Ausrüstung mit bimodalen Geräten für die Einführungsphase könne nicht verlangt werden. Aufgrund der eisenbahnrechtlichen Betriebspflicht sei das analoge Zugfunknetz bis zur flächendeckenden Errichtung des digitalen Netzes aufrecht zu erhalten. Weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene sei die Ausrüstung mit GSM-R-Geräten vorgeschrieben.

    Siehe zum Thema Uhlenhut, Technische Netzzugangskriterien am Beispiel von GSM-R, Eisenbahn-Revue International 2004, S. 286 f.
     
  • Vergaberecht
    Korruptionsverdacht wegen möglichen Zusammenhangs zwischen Verkehrs- und Beratervertrag

    Nach jüngsten Presseberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen den Vorstandsvorsitzenden der DB Hartmut Mehdorn und den früheren brandenburgischen Verkehrsminister und heutigen Berater der DB Hartmut Meyer. Grundlage der Ermittlungen ist offenbar der zwischenzeitlich auch von der EU-Kommission beanstandete Verkehrsvertrag zwischen der DB und Brandenburg, der noch in der Amtszeit von Hartmut Meyer ohne vorherige Ausschreibung geschlossen worden war. Hierzu steht der zwischen der DB und Hartmut Meyer anschließend geschlossene Beratervertrag für die Staatsanwaltschaft in einem auffälligen zeitlichen Zusammenhang.
     
  • Kartellrecht - Trassenpreisstreit
    Beschluß des BGH vom 10.02.2004 - KZR 9/03 -

    Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der DB Netz AG gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.03.2003 (siehe die Meldung weiter unten) zurückgewiesen. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass Trassenpreisregelungen auf der Grundlage des TPS ´98 wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot nichtig sind.

    Siehe zum Thema Brauner, Berufungsurteil im Trassenpreisstreit – oder "Vom ewigen Unterliegen", Eisenbahn-Revue International 2003, 278 f.; Brauner/Sattler, Trassenpreissysteme der DB – zum rechtlichen Umgang mit der Vergangenheit, Eisenbahn-Revue International 2001, 462 ff.
     
  • Eisenbahnrecht
    Beschluß des VG Koblenz vom 28.11.2003 - 8 L 2921/03.KO -

    Das EBA gab der DB Netz AG unter Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung von Zwangsgeld auf, den Betrieb von (näher bestimmten) Streckenabschnitten unverzüglich sicher wieder aufzunehmen. Die DB Netz AG hatte nach Feststellung angeblicher Sicherheitsmängel die gesamte Strecke zunächst "betrieblich gesperrt", ohne gleichzeitig ein Stillegungsverfahren nach § 11 AEG einzuleiten. Das VG Koblenz sah hierin einen Verstoß gegen Bestimmungen des AEG, so dass das EBA auf der Grundlage von §§ 5a Abs. 2, 5 Abs. 1 AEG zum Einschreiten befugt gewesen sei. Die Pflicht zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Infrastruktur nach § 4 Abs. 1 AEG gelte bis zur Genehmigung einer etwa beantragten dauernden Einstellung des Betriebs (§ 11 Abs. 2 S. 3 AEG). Sie stehe insbesondere auch nicht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Rentabilität. Jede auch nur vorübergehende Stillegung sei wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 AEG illegal.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 749 KB)
     
  • Eisenbahnrecht
    Diskriminierungsfreier Netzzugang, Betriebspflicht

    Auf die Beschwerde eines Mitgliedunternehmens des Netzwerkes Privatbahnen hat das Netzzugangsreferat des Eisenbahn-Bundesamtes ein Netzzugangsverfahren von Amts wegen eingeleitet (Az. 15 Nz 063-03). Das im Gütertransport tätige EVU hält es für diskriminierend, dass die DB Netz AG in Brunsbüttel Fahrdienstpersonal der Railion Deutschland AG einsetzt. Nach Ende der "üblichen Dienstzeit" konnten verspätete Transporte in Brunsbüttel nicht mehr abgewickelt werden. Das EVU sieht hierin auch einen Verstoß gegen die aus § 4 Abs. 1 AEG folgende Betriebspflicht der DB Netz AG.
     
  • Vergaberecht
    Abgrenzung: Staatliche Verantwortung – unternehmerisches Risiko

    Die Karsdorfer Eisenbahngesellschaft mbH (KEG) stellte einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist im SPNV-Vergabeverfahren "Nordharznetz" einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Magdeburg. Zuvor hatte es die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) abgelehnt, die Ausschreibung aufzuheben und nach Korrektur der Vergabebedingungen zu wiederholen bzw. die Vergabebedingungen innerhalb der laufenden Ausschreibung zu korrigieren und die Angebotsfrist angemessen zu verlängern. Auch die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) geäußerten erheblichen Bedenken blieben bei der NASA ungehört.

    Die KEG wendet gegen die Ausschreibung ein, auf der Grundlage der von der NASA vorgegebenen Vergabebedingungen sei ein EVU außerstande, ein nach kaufmännischen Grundsätzen solide kalkuliertes Angebot abzugeben. Hierfür seien zwei Regelungen maßgeblich, nämlich

    • die Vorgabe, wonach das Angebot so zu alkulieren ist, dass lediglich die Infrastrukturkosten, soweit sie auf den Regionalisierungsfaktor entfallen, an den Aufgabenträger durchgereicht werden können und im übrigen (Trassen- und Stationskosten) vom Auftragnehmer zu tragen sind sowie
    • die unzureichende Ausstattung der Bieter mit (zudem zweifelhaftem) Datenmaterial über die zu erwartenden Fahrgastzahlen.
    Hiermit sind Fragen der Grenzen des hinzunehmenden unternehmerischen Risikos und der Reichweite der staatlichen Verantwortung angesprochen.
     
  • Kartellrecht - Trassenpreisstreit
    Berufungsurteil des OLG Düsseldorf vom 19.03.2003 – U (Kart) 20/02 -

    Die DB Netz AG ist im Trassenpreisstreit nun auch in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf unterlegen. Zugrunde lag eine Klage der DB Netz AG gegen ein EVU auf Zahlung noch offener Rechnungsbeträge, die auf der Grundlage des damals geltenden TPS ´98 berechnet waren. (siehe auch unten LG Düsseldorf, Urt. v. 19.06.2002)

    Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wies nun auch die von der DB Netz AG eingelegte Berufung mit Urteil vom 19.03.2003 zurück. Die Vergütungsregelung der Parteien, die auf das TPS ´98 Bezug nimmt, sei wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB (und zudem des § 19 Abs.1, Abs. 4 Nr. 1 GWB) nichtig.

    Es wird erwartet, dass eine erhebliche Rückforderungswelle auf die DB Netz AG zukommt. Die ersten EVU verlangen bereits - ermuntert durch die jüngste Entscheidung - die Erstattung überzahlter Trassenkosten, und zwar in Höhe der Differenz, berechnet nach TPS ´98 und dem günstigeren TPS ´01 für die Zeit zwischen 1998 und 2001.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 204 KB)
     
  • Energierecht/Eisenbahnrecht
    Bahnstromversorgung

    Mitgliedsunternehmen des Netzwerks Privatbahnen haben sich wegen des neuen Bahnstrompreissystems (BPS ´03) an das Bundeskartellamt gewandt. Sie sind der Ansicht, dass das BPS ´03 gegen §§ 19, 20 GWB verstößt und sie gegenüber DB-Unternehmen wie das damalige Trassenpreissystem ´98 benachteiligt. Die Bedingungen der in der letzten Zeit von der DB Energie GmbH zur Unterschrift durch die EVU versandten Rahmenstromlieferverträge würden bei ihnen auch einen nicht leistbaren Aufwand verursachen. Hierin sehen die Unternehmen eine nicht gerechtfertigte Behinderung ihrer Teilnahme am Eisenbahnverkehrsmarkt. Sie haben von der Unterzeichnung dieser Verträge abgesehen.

    Siehe zum Thema Richter, Wettbewerb unplugged? Das neue Bahnstrompreis-System stößt bei Privatbahnen auf Ablehnung, Bahn-Report 2003, 8 f.
     
  • Eisenbahnrecht
    Fahrzeugabnahme

    Durch eine Anweisung nach § 2 Abs. 4 EBO vom 30.01.2003 an die bundeseigenen EVU versucht das Eisenbahn-Bundesamt selber festzulegen, welche Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen nach § 32 EBO abnahmepflichtig sein sollen. Hiermit wird offensichtlich versucht, die Entscheidungen des OVG NRW vom 31.01.2002 und des BVerwG vom 30.05.2002 (s. hierzu unten) zu entwerten. Es ist zu vernehmen, dass auch die Eisenbahnaufsichten der Länder für ihren Zuständigkeitsbereich (nichtbundeseigene Eisenbahnen) ähnlich vorgehen könnten. Es ist daher dringend anzuraten, gegen derartige Anweisungen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, um den Eintritt der Bestandskraft einer solchen Anweisung zu verhindern.

    Siehe zum Thema Kühlwetter/Brauner, Ende der Komponenten- und Umbauabnahme durch Eisenbahn-Aufsichtsbehörden nach § 32 EBO, Eisenbahn-Revue International 2002, 251 ff.
     
  • Eisenbahnrecht
    Beschluß des LG Nürnberg-Fürth vom 03.12.2002 – 9 O 10320/02 -

    Das Gericht gab dem Eilantrag eines Mitgliedunternehmens des Netzwerks Privatbahnen statt und gab der DB Cargo AG per einstweiliger Verfügung die Zuführung/Abholung von leeren/vollen Kesselwagenzügen zwischen der Übergabestelle und dem Gleisanschluß im Hafen Fürth auf.

    Die DB Cargo AG, die die ausschließliche Betriebsführung im Hafen Fürth innehat, weigerte sich, ihren gegenüber der NE-Bahn übernommenen vertraglichen Pflichten nachzukommen und wollte die Bedienung im Hafen vom vorherigen Abschluß eines zusätzlichen sog. Schnittstellenvertrags abhängig machen. Dieses Verhalten der DB Cargo AG führte zu erheblichen Störungen der Betriebsabläufe der NE-Bahn und des Tanklagers im Hafengebiet.

    Siehe zum Thema Kühlwetter/Brauner, Die "letzte Meile" – Eisenbahn- und wettbewerbsrechtliche Betrachtung des Zugangs zu Hafenbahnen mit Fallbeispiel, Eisenbahn-Revue International 2003, 138 ff.
     
  • Energierecht/Eisenbahnrecht
    Bahnstromversorgung

    Energieversorger und NE-Bahnen haben ein Gutachten über die technische Machbarkeit der Bahnstromversorgung durch Dritte in Auftrag gegeben.

    Mitgliedsunternehmen des Netzwerks Privatbahnen verlangen von der DB Energie GmbH schon seit längerer Zeit, die Durchleitung billigeren Stroms anderer Energieversorger zu gewährleisten. Sie stützen sich dabei auf Netznutzungsansprüche nach dem Energiewirtschaftsrecht und dem Eisenbahnrecht.

    Das Eisenbahn-Bundesamt ist mit der Angelegenheit befasst.
     
  • Eisenbahnrecht
    Beschluß des OVG Rheinland-Pfalz vom 19.09.2002 – 7 B 11247/02.OVG -

    Das Gericht wies zwar die Beschwerde der Bundesrepublik (Eisenbahn-Bundesamt) gegen den nachfolgend aufgeführten Beschluß des VG Koblenz wegen zwischenzeitlichen Entfalls des Rechtsschutzinteresses des beigeladenen Eisenbahnverkehrsunternehmens zurück. Es lies jedoch Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des VG Koblenz erkennen. Nach Auffassung des OVG spricht vielmehr einiges dafür, dass die Entscheidung über das "Ob" der Nutzung öffentlicher Eisenbahninfrastruktur i. S. d. § 14 Abs. 1 AEG als erste Prüfungsstufe neben der Frage der diskriminierungsfreien Benutzung steht. Diese Ansicht wird von Eisenbahn-Bundesamt und in der Literatur vertreten. Weitere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu Inhalt und Reichweite von § 14 AEG sind zu erwarten.

    Siehe zum Thema Brauner/Kühlwetter, Diskriminierung ja oder nein? Inhalt und Reichweite des "Netzzugangsanspruchs" aus Paragraph 14 AEG, Internationales Verkehrswesen 2002, 492 ff.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 196 KB)
     
  • Eisenbahnrecht
    Beschluß des VG Koblenz vom 24.07.2002 - 3 L 1900/02.KO -

    Das Gericht gab dem Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens gegen eine Verfügung des Eisenbahn-Bundesamtes statt. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte dem Unternehmen unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Verpflichtung auferlegt, einem Eisenbahnverkehrsunternehmen den Zugang zu einer bestimmten Strecke außerhalb der sog. Regelbetriebszeit zu gewähren. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

    Siehe zum Thema Brauner/Kühlwetter, Diskriminierung ja oder nein? Inhalt und Reichweite des "Netzzugangsanspruchs" aus Paragraph 14 AEG, Internationales Verkehrswesen 2002, 492 ff.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 37 KB)
     
  • Vergaberecht
    Beschluß des OLG Düsseldorf vom 26.07.2002 - Verg 22/02 -

    Das Gericht hob auf die sofortige Beschwerde der Aufgabenträger die Entscheidung der Vergabekammer Düsseldorf (s. u.) auf und verwarf den Nachprüfungsantrag, weil dem Eisenbahnverkehrsunternehmen bezüglich der vor der Vergabekammer geltend gemachten Rechtsfehler im konkreten Fall die Antragsbefugnis fehlte. Wesentlich ist jedoch, dass auch das OLG den Wettbewerbsgedanken im SPNV nachhaltig bestätigt und dabei die Argumentation der Vergabekammer stützt.

    Siehe zum Thema Brauner/Sattler/Kühlwetter, Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr – Konsequenzen aus jüngsten vergaberechtlichen Entscheidungen, Bahn-Report 5/2002 sowie Brauner/Sattler, De-facto-Vergabe oder Auftragsvergabe des SPNV im Wettbewerb?, Eisenbahn-Revue International 2002, 296 ff.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 66 KB)
     
  • Kartellrecht
    Urteil des LG Düsseldorf vom 19.06.2002 - 340 (Kart) 108/01 -

    Das LG Düsseldorf hat der Abrechnung der Trassenbenutzungsentgelte durch die DB Netz nach TPS 98 nunmehr eine deutliche Absage erteilt. Streitig waren die Differenzbeträge zwischen TPS 98 und TPS 01 für den Zeitraum von März 2000 bis März 2001. Wie bereits zuvor das BKartAmt bezeichnet das Gericht die TPS 98 als diskriminierend gegenüber kleineren EVU. Außerdem habe DB Netz nicht darlegen können, dass die Preisgestaltung den Billigkeitsgrundsätzen des § 7 Abs. 3 EIBV entspricht.

    Relevanz hat das Urteil vor allem für die Fälle, in denen noch Forderungen der DB Netz offen stehen; sie können mit überzahlten Beträgen aus den Jahren 1999 bis März 2001 verrechnet werden. Vieles spricht dafür, dass die in dieser Zeit überzahlten Beträge auch erstattet verlangt werden können.

    Siehe zum Thema Brauner/Sattler, Trassenpreissysteme der DB – zum rechtlichen Umgang mit der Vergangenheit, Eisenbahn-Revue International 2001, 462 ff.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 31 KB)
     
  • Eisenbahnrecht
    Beschluß des BVerwG vom 30.05.2002 - 3 B 72.02 -

    Das Gericht bestätigt das Urteil des OVG NRW vom 31.01.2002 - 20 A 1501/01 – zur fehlenden Abnahmepflicht nach § 32 EBO für Fahrzeugumbauten (s. u.). Es weist die auf Grundsatzbedeutung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde des Eisenbahn-Bundesamtes gegen das Urteil des OVG NRW als unbegründet zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Siehe zum Thema auch Kühlwetter/Brauner, Ende der Komponenten- und Umbauabnahme durch Eisenbahn-Aufsichtsbehörden nach § 32 EBO, Eisenbahn-Revue International 2002, 251 ff.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 14 KB)
     
  • Vergaberecht
    Die Vergabekammer Magdeburg hat mit Beschluß vom 06.06.2002 - Az. 33-32571/07 VK 05/02 MD - (rechtskräftig) auf Antrag zweier EVU den Abschluß eines Verkehrsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der DB Regio ohne vorausgegangenes Vergabeverfahren untersagt. Der Fall hatte Ende März für Aufsehen gesorgt, nachdem über die Medien bekannt geworden war, dass das Verkehrsministerium der DB Regio fast den gesamten SPNV im Lande überlassen wollte. Günstigere Angebote anderer EVU waren dabei übergangen worden mit der Argumentation, die Vergabestelle könne frei entscheiden, ob sie ausschreiben wolle oder nicht.

    In der o.g. Entscheidung stellt die Vergabekammer nunmehr klar, dass Verkehrsleistungen im SPNV ausschreibungspflichtig sind. Insbesondere sei der Vorrang der Losvergabe, also der Aufteilung eines größeren Netzes in kleinere Einheiten zu beachten.

    Siehe zum Thema auch Brauner/Sattler, De-facto-Vergabe oder Auftragsvergabe des SPNV im Wettbewerb?, Eisenbahn-Revue International 2002, 297 ff.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 76 KB)
     
  • Eisenbahnrecht
    Urteil des VG Aachen vom 23.04.2002 - 2 K 1262/01 -
    zu Fragen der Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen nach §§ 2, 32 EBO

    Das Gericht widerspricht der Ansicht des beklagten Landes NRW, UIC 518 enthalte eine anerkannte Regel der Technik für die Abnahme von Lokomotiven hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die einen Sicherheitsabschlag von 10% der tatsächlich laufsicheren Höchstgeschwindigkeit vorsieht.

    Anmerkungen zu diesem Urteil von Kühlwetter/Brauner finden Sie in der nächsten Ausgabe der Eisenbahn-Revue International.

    Siehe zum Thema auch Brauner/Kühlwetter, Die Bedeutung der Summe der Radsatz-Führungskräfte bei der Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen durch das EBA oder Das UIC-Merkblatt 518 als "anerkannte Regel der Technik"?, Eisenbahn-Revue International 2001, 85 ff.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 47 KB)
     
  • Vergaberecht
    In dem aktuellen Beschluss vom 18.04.2002 - VK 5/02-L - stützt die Vergabekammer Düsseldorf unsere Ansicht (s.u.), wonach Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vergabepflichtig sind. Zusammengefasst besagt die nicht rechtskräftige Entscheidung (sofortige Beschwerde wurde eingelegt) außerdem folgendes:

    • Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ist nicht durch § 15 AEG ausgeschlossen.
    • Staatliche Zuwendungen einzelner Bieter müssen bei dem Vergleich der Angebote neutralisiert werden.
    • Das offene Verfahren ist vorrangig anzuwenden, das Verhandlungsverfahren nur in Ausnahmefällen, da die geforderte Leistung beschreibbar ist, auch wenn die Finanzierung noch nicht endgültig geklärt ist.
    Siehe zum Thema auch Brauner/Sattler, De-facto-Vergabe oder Auftragsvergabe im SPNV im Wettbewerb?, Eisenbahn-Revue International 2002, 297 ff.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 95 KB)
     
  • Eisenbahnrecht
    Beschluss des LG Kiel vom 14.03.2002 - 14 O 39/02 -

    Das Gericht untersagt per einstweiliger Verfügung der DB Netz AG die einzige öffentliche Gleisverbindung des EVU zur Kundin im Wege von Baumaßnahmen zu sperren.
     
  • Eisenbahnrecht
    Urteil des OVG NRW vom 31.01.2002 - 20 A 1501/01 –
    zu Fragen der Abnahmepflicht nach § 32 EBO für eine Änderung sicherheitsrelevanter Komponenten von Kesselwagen

    Das OVG NRW widerspricht der Ansicht des Eisenbahn-Bundesamtes, ein neues Fahrzeug i. S. d. § 32 EBO entstehe schon bei der Veränderung sicherheitsrelevanter Teile, weil das veränderte Fahrzeug von der ursprünglichen Abnahme nicht mehr gedeckt sei. Das Gericht legt hiermit einen weitreichenden Bestandsschutz für ursprünglich abgenommene Eisenbahnfahrzeuge fest.

    Siehe zum Thema auch Kühlwetter/Brauner, Ende der Komponenten- und Umbauabnahme durch Eisenbahn-Aufsichtsbehörden nach § 32 EBO, Eisenbahn-Revue International 2002, 251 ff.

    Der Text des hier veröffentlichten Urteils ist gekürzt. Die Seitenzahlen entsprechen daher nicht denen des amtlichen Urteilsumdrucks.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 38 KB)
     
  • Eisenbahnrecht
    Beschluss des VG Koblenz vom 14.01.2002 – 8 K 534/01.KO –
    zu Fragen der Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen nach §§ 2, 32 EBO

    Das VG Koblenz erkennt in dem nachfolgend veröffentlichten Beschluss einen Anspruch des EVU auf Abnahme einer Lok an. Es geht davon aus, dass ORE B 55 und UIC 518 keine anerkannten Regeln der Technik für die Abnahme einer dreiachsigen Rangierlok ohne Drehgestelle sind bzw. diese Regeln, wären sie anerkannt, nicht einschlägig sind.

    Siehe zum Thema auch Brauner/Kühlwetter, Die Bedeutung der Summe der Radsatz-Führungskräfte bei der Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen durch das EBA oder Das UIC-Merkblatt 518 als "anerkannte Regel der Technik"?, Eisenbahn-Revue International 2001, 85 ff.

    Der Text der hier veröffentlichten Entscheidung ist gekürzt. Die Seitenzahlen entsprechen daher nicht denen des amtlichen Entscheidungsumdrucks.

    Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 82 KB)