
-
Eisenbahnrecht – Regionalfaktor gekippt: OLG Frankfurt a. M. bestätigt Unbilligkeit der Trassennutzungsentgelte der DB Netz AG
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 17.01.2012 - 11 U 43/09 -
Im Verfahren vor dem OLG Frankfurt a. M. ging es um eine Nachforderung der DB Netz AG hinsichtlich einbehaltener Entgelte nach dem TPS 05. Die beklagte Wettbewerbsbahn berief sich insoweit auf zahlreiche Verstöße u. a. der in der Klageforderung enthaltenen Regionalfaktoren gegen das Kartell- und Eisenbahnrecht sowie auf die Unbilligkeit gem. § 315 BGB.
Das OLG Frankfurt a. M. wies die Klage der DB Netz AG auf Nachzahlung von Trassennutzungsentgelten aufgrund der Unbilligkeit der Entgelte zurück. Es bestätigte damit die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle und die diesbezügliche Darlegungs- und Beweislast der EIU, die eine Offenlegung der Kalkulation im Einzelnen erfordert. Dem war die DB Netz AG nicht hinreichend nachgekommen.
Einzelheiten zur Übertagbarkeit auf sämtliche Eisenbahninfrastrukturentgelte und zur Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen der Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen finden Sie in unserem diesbezüglichen Update.
BSU-Update vom 18.01.2012
(PDF-Datei ca. 200 KB)
-
Referendarstelle: Anwaltsstation oder Wahlstation bei BSU Legal
Stellenausschreibung vom 28.11.2011
Interessierten und engagierten Referendarinnen und Referendaren bieten wir die Möglichkeit, die Anwalts- oder Wahlstation in unserem Büro in Dortmund zu absolvieren.Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Stellenausschreibung für Referendariat
(PDF-Datei ca. 200 KB)
-
Eisenbahnrecht – BGH bestätigt Billigkeitskontrolle der Infrastrukturentgelte
Urteil des BGH vom 18.10.2011 - KZR 18/10 -
Das OLG München und das OLG Düsseldorf hatten die Unbilligkeit der Erhöhung der Stornierungsentgelte der DB Netz AG festgestellt und sich dabei auf die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB gestützt. Hiergegen wandte sich das DB-Unternehmen mit seiner Revision.
Die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle hat der BGH nun bestätigt. Die (parallele) eisenbahnaufsichtliche Kontrolle anhand des Eisenbahnrechts schließe eine zivilgerichtliche Überprüfung nicht aus. Die Infrastrukturunternehmen müssen deshalb im Streitfall die Billigkeit der Entgelte darlegen und ihre Kalkulation offenbaren.
Einzelheiten zur Übertagbarkeit auf sämtliche Eisenbahninfrastrukturentgelte und zur Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen der Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen finden Sie in unserem diesbezüglichen Update.
BSU-Update vom 21.10.2011
(PDF-Datei ca. 200 KB)
BGH-Urteil vom 18.10.2011
(PDF-Datei ca. 900 KB)
-
Eisenbahnrecht – Bundesnetzagentur geht gegen DB Station & Service AG vor
Bescheid der Bundesnetzagentur vom 06.06.2011 – 10.050-F-10-802 –
Zwei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beantragten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Überprüfung eines Vertragsangebotes der DB Station & Service AG (DB StuS). Die EVU beanstandeten die vorgesehene Abrechnung anhand der angemeldeten Zuglänge, obwohl tatsächlich kürzere Züge eingesetzt werden sollten. Zudem wandten sich die EVU gegen die Forderung von Abschlagszahlungen. Beide Vorgaben seien im bestehenden Rahmenvertrag nicht vorgesehen und ein neuer Vertrag sei nicht geschlossen worden.
Die BNetzA verpflichtete die DB StuS, die vom Angebot des Unternehmens erfassten Stationspreise auf Grundlage der tatsächlichen Zuglängen zu bestimmen. Wenn für die Stationspreisbildung die Zuglänge als Differenzierungskriterium herangezogen werde, müssten wegen des Diskriminierungsverbotes für Züge mit einer vergleichbaren Länge grundsätzlich gleiche Entgelte verlangt werden. Ein davon abweichender Vertrag sei nicht – auch nicht konkludent durch die bereits erfolgte Stationsnutzung – zustande gekommen.
Die BNetzA erklärte zudem die Forderung von Abschlagszahlungen im Angebot der DB StuS für rechtswidrig. Der bestehende Rahmenvertrag werde nicht durch eine Anpassung der Infrastrukturnutzungsbedingungen überlagert. Schließich dürfe die entsprechende Klausel auch anderen Unternehmen gegenüber nicht mehr angewendet werden, da durch bestehende Rahmenverträge ohne eine solche Regelung die Abschlagszahlungen nicht von allen Zugangsberechtigten verlangt werden könnten.
-
Eisenbahnrecht – VG Greifswald: Kein Nebeneinander zweier Infrastrukturunternehmen
Urteil des VG Greifswald vom 02.02.2011 - 4 A 1004/08 -
Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) klagte gegen den Widerruf seiner EIU-Genehmigung nach § 6 AEG. Zwischenzeitlich war einem anderen EIU für dieselbe Strecke eine EIU-Genehmigung erteilt worden, die nicht angefochten worden war. Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen.
Das VG Greifswald begründete seine Entscheidung damit, dass die ursprüngliche Genehmigung nicht wieder aufleben könne, weil die Genehmigung für das derzeit tätige EIU schon bestandskräftig sei. Die erste EIU-Genehmigung habe sich dadurch erledigt, da ein Nebeneinander zweier Genehmigungen für verschiedene EIU nach dem AEG unzulässig sei. Nur so könne die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen nach § 4 Abs. 1 AEG gewährleistet werden. Das gelte auch für die Verpflichtung aus § 14 AEG, zu einer bestimmten Infrastruktur Zugang zu gewähren.
Urteil des VG Greifswald vom 02.02.2011
(PDF-Datei ca. 400 KB)
-
Eisenbahnrecht/Vergaberecht – BGH: S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden
Beschluss des BGH vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 -
Der BGH hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren den Antrag eines Wettbewerbers der DB Region NRW GmbH (DB Regio) für begründet erklärt. Die Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes seien gegenüber den vergaberechtlichen Bestimmungen nachranging. Es handele sich auch nicht um eine Dienstleistungskonzession, die dem vergabrechtlichen Nachprüfungsverfahren entzogen sein könnte. Es greife schließlich keine Ausnahme nach der Vergabeverordnung für Personennahverkehrsleistungen.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
-
Eisenbahnrecht – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der DB Netz AG zurück
Beschluss des BGH vom 29.06.2010
Der BGH hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des OLG Düsseldorf
vom 14.20.2009 - VI - U (Kart) 4/09 - (s. u.) zurückgewiesen.Damit ist diese Entscheidung, die eine
umfassende zivilgerichtliche Kontrolle der Infrastrukturnutzungsentgelte bestätigt hat, rechtskräftig.
Näheres zum Beschluss des BGH ist im BSU-Update vom 26.07.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 26.07.2010
(PDF-Datei ca. 190 KB)
-
Eisenbahnrecht – Trassenpreissystem der DB Netz AG: Bundesnetzagentur erklärt Regionalfaktoren für ungültig
Bescheid der Bundesnetzagentur vom 05.03.2010
Die DB Netz AG sieht in ihrem Trassenpreissystem (TPS) für bestimmte Regionalnetze einen sog. Regionalfaktor vor. Dieser führt
zur Erhöhung des Entgelts im Rahmen des Schienenpersonennahverkehrs.
Die Bundesnetzagentur hat der DB Netz AG nunmehr verboten, die Regionalfaktoren ab der Netzfahrplanperiode 2010/2011
noch zu verwenden. Der Faktor behindere den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nach § 14 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
rechtswidrig. Der DB Netz AG sei es nicht gelungen, den Faktor sachlich oder rechnerisch nachvollziehbar zu begründen.
Näheres zum Bescheid ist im BSU-Update vom 09.03.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 09.03.2010
(PDF-Datei ca. 210 KB)
-
Eisenbahnrecht – VG Köln bestätigt Beanstandung der Stationspreisliste durch die Bundesnetzagentur
Beschluss des VG Köln vom 26.02.2010 – 18 L 51/10 -
Die DB Station & Service AG nahm zum 01.01.2005 einen Systemwechsel vor
und führte ein neues Preissystem für die Stationsnutzung ein (SPS 05). Mit Bescheid vom 10.12.2009 hatte die
Bundesnetzagentur die Rechtswidrigkeit der Stationspreise festgestellt (s. Meldung unten). Dagegen ist das
Konzernunternehmen im Wege des Widerspruchs und mit einem Eilantrag vorgegangen.
Das VG Köln hat den Antrag abgelehnt. Zur Überzeugung des Gerichts spreche vieles für die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Bundesnetzagentur.
Bei summarischer Prüfung durch das Gericht habe die Bundesnetzagentur zu Recht einen Verstoß der Stationspreisliste gegen das
Eisenbahnrecht angenommen. Der DB Station & Service AG sei es nicht gelungen, die Preisberechnung für die verschiedenen Kategorien umfassend
durch sachliche Kriterien zu begründen.
Näheres zur Entscheidung ist im BSU-Update vom 03.03.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 03.03.2010
(PDF-Datei ca. 300 KB)
-
Eisenbahnrecht/Kartellrecht – Zuschläge der DB Netz AG für Änderungsbestellungen rechtswidrig
Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.10.2009 – VI - U (Kart) 4/09 -
Das OLG Düsseldorf hatte über die Klage eines Güterverkehrsunternehmens gegen die DB Netz AG auf Rückzahlung
von Zuschlägen für Änderungsbestellungen und Feststellung der Unverbindlichkeit der Zuschläge zu entscheiden. Das Unternehmen
rügte die Unbilligkeit der Zuschläge sowie die für eine kartellrechtliche Rechtfertigung fehlenden Mehrkosten.
Das OLG hat die Bedenken des Verkehrsunternehmens bestätigt. Die Preisbestimmung sei nichtig. Unabhängig von Mehrkosten
sei die Regelung zudem unbillig. Die Billigkeit habe die DB Netz AG darzulegen, woran es fehle. Näheres dazu ist im BSU-Update vom 16.02.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 16.02.2010
(PDF-Datei ca. 200 KB)
-
Eisenbahnrecht – Stationspreissystem rechtswidrig
Bescheid der Bundesnetzagentur vom 10.12.2009 – 705-07-038 -
Die DB Station & Service AG hat zum 01.01.2005 einen Systemwechsel vorgenommen
und ein neues Preissystem für die Stationsnutzung eingeführt (SPS 05). Aufgrund der damit verbundenen
Preiserhöhungen sowie der systembedingten Wettbewerbsbeeinträchtigungen ist das SPS 05
auf umfassende Kritik seitens der Wettbewerbsbahnen und der Aufgabenträger gestoßen. Es laufen dazu
zahlreiche zivilgerichtliche Verfahren, in denen die EVU die Unwirksamkeit des Preissystems und die Unbilligkeit
der Preise geltend machen.
Mit Bescheid vom 10.12.2009 hat die Bundesnetzagentur die Rechtswidrigkeit der Stationspreise und damit die Auffassung der
Kritiker bestätigt. Der DB Station & Service AG wird die Anwendung der Stationspreisliste über den 30.04.2010
hinaus verboten. Näheres dazu und zur Rückforderung überzahlter Entgelte sind im BSU-Update vom 05.01.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 05.01.2010
(PDF-Datei ca. 300 KB)
-
Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteil des LG Hannover vom 22.09.2009 – 18 O 253/04 -
Das Landgericht Hannover hat die DB Netz
AG zur Rückzahlung überzahlter Trassenkosten an eine Wettbewerbsbahn verurteilt. Das Gericht hat sich
der bisherigen Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit des Trassenpreissystems (TPS) ´98 wegen der
dortigen Rabattmöglichkeiten für Unternehmen des DB Konzerns angeschlossen.
Die Kartellrechtswidrigkeit sei auch dann anzunehmen, wenn die Infrastrukturentgelte
an einen Aufgabenträger "durchgereicht" würden. Die unbillige Diskriminierung durch das
Preissystem führe bereits zu einer Behinderung der Wettbewerbsbahn. Zudem ergäben sich konkrete Nachteile
im Rahmen der Vergabe der Verkehrsleistungen.
Text der Entscheidung (LG Hannover)
(PDF-Datei ca. 3 MB)
-
Eisenbahnrecht – Bundesnetzagentur verpflichtet DB Netz AG zur Trassenpreisminderung
Die Bundesnetzagentur hat die DB Netz AG zur Minderung von Trassenentgelten bei infrastrukturellen
Mängeln verpflichtet. Es verstoße gegen das Disriminierungsverbot und das darin enthaltene Äquivalenzprinzip,
wenn das volle Entgelt sowohl für ordnungsgemäße als auch für mangelhafte Anlagen erhoben werde.
Die Bundesnetzagentur hat damit das Minderungsrecht der EVU anerkannt. Dazu heißt es: "Der Preis muss der Leistung entsprechen. Wird weniger geleistet, darf auch
nicht der volle Preis erhoben werden, sonst würde diskriminiert".
Die Minderung müsse dabei eigeninitiativ erfolgen, so dass kein Verlangen des Nutzers erforderlich ist. Die DB Netz AG wurde zur entsprechenden Anpassung ihrer
Schienenetznutzungsbedingungen zum 01. November 2009 verpflichtet.
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
-
Eisenbahnrecht – Wiehltalbahn darf Ladestraße weiter unentgeltlich nutzen
Urteil des OLG Köln vom 19.12.2008 – 6 U 125/08 –
Das OLG Köln hat eine Entscheidung des LG Köln zugunsten der Wiehltalbahn bestätigt.
Mit Urteil vom 04.06.2008 – 14 O 451/07 – hatte das LG Köln eine Klage der Oberwiehler
Wohn- und Gewerbepark GmbH abgewiesen. Die Gesellschaft, an der die Gemeinde Wiehl beteiligt ist,
hatte gegen die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH auf Unterlassung der Benutzung des Teils einer Ladestraße
und Zahlung für die bisherige Nutzung geklagt.
Das Oberlandesgericht folgte dem Landgericht darin, dass einem Unterlassungsanspruch der Klägerin aus
ihrem Grundstückseigentum wie auch einem Zahlungsanspruch die fortbestehende Widmung der
Grundstücke für Zwecke des Bahnverkehrs entgegenstehe. Eine Entwidmung/Freistellung von Bahnbetriebszwecken
sei nicht festzustellen.
-
Eisenbahnrecht – Trassenpreissystem der DB Netz AG weiterhin rechtswidrig
Urteil des LG Berlin vom 21.08.2008 – 91 O 95/06 Kart -
Mit Urteil vom 21.08.2008 hat das LG Berlin eine Klage der DB Netz AG gegen eine Güterbahn
abgewiesen und der Widerklage teilweise stattgegeben. Die DB Netz AG hatte u. a. einbehaltene
Trassenkosten nach dem TPS 01 eingeklagt. Die Wettbewerbsbahn forderte insbesondere Zuschläge für
Sondertrassen zurück.
Das Landgericht wies die Klage der DB Netz AG mit der Begründung ab, das Trassenpreissystem
sei aufgrund der Vergünstigung für die sog. Zubringertrassen unbillig und deshalb
unverbindlich. Es verstoße gegen das eisenbahnrechtliche Verbot der Quersubventionierung.
Die Wettbewerbsbahn könne die Zuschläge für Sondertrassen zurückverlangen.
Ohne Nachweis eines Mehraufwandes seien Zuschläge unzulässig.
Das Gericht wies die Klage der DB Netz AG auch hinsichtlich der Forderung von Entgelten nach dem
Anlagenpreissystem zurück. Die DB Netz AG hätte ihre Preiskalkulation offen legen müssen,
um die Billigkeit des Anlagenpreissystems zu belegen.
Text der Entscheidung (LG Berlin)
(PDF-Datei ca. 4 MB)
-
Eisenbahnrecht – Genehmigung als Infrastrukturunternehmen
Beschluss des OVG NRW vom 07.07.2008 – 20 A 802/07 -
Das OVG Münster hat den Berufungszulassungsantrag des Landes NRW gegen
das Urteil des VG Köln vom 26.01.2007 (- 18 K 1195/06 -, siehe Bericht unten)
abgelehnt. Das Urteil des VG Köln ist damit rechtskräftig.
Das VG Köln hatte zuvor über die Klage des die Wiehltalbahn betreibenden
Eisenbahninfrastrukturunternehmens auf Erteilung der Betriebsgenehmigung zu
entscheiden, nachdem das beklagte Land lediglich monatliche Verlängerungen
der Genehmigung gewährte, die es vom Fortbestand des Pachtvertrages
über die Grundstücke abhängig machte. Das VG befand die Handhabung
des Landes für rechtswidrig, weil die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis
(Pachtvertrag) keine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebsgenehmigung
nach § 6 AEG sei. Das Gericht verurteilte das Land, den Genehmigungsantrag
hinsichtlich der zeitlichen Befristung unter Beachtung der Rechtsauffassung
des Gerichts neu zu bescheiden. Die Regel-Geltungshöchstdauer der
Betriebsgenehmigung beträgt nach § 6 Abs. 6 Nr. 2 AEG 50 Jahre.
Text der Entscheidung (OVG NRW)
(PDF-Datei ca. 500 KB)
-
Eisenbahnrecht – Duldungspflicht des Grundstückseigentümers
Urteile des LG Bonn vom 03.06.2008 - 10 O 396/07 + 400/07-
Urteile des LG Köln vom 04.06.2008 - 14 O 451/07 + 505/07-
Mit Urteilen vom 3. und 4. Juni 2008 haben das Landgericht Bonn und das
Landgericht Köln die Klagen der Stadt Waldbröl und der Gemeinde
Reichshof bzw. die Klagen der Stadt Wiehl und der Oberwiehler Wohn- und
Gewerbepark GmbH gegen den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn
e. V. und die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH abgewiesen.
Die Anliegerkommunen und die OWG haben mit ihren Klagen versucht, dem
Förderkreis und der RSE die Grundlage für den Betrieb der
Wiehltalbahn zu entziehen, indem sie die Herausgabe der für den
Eisenbahnbetrieb benötigten Grundstücke und Unterlassen der
weiteren Benutzung verlangten. Damit sind sie nun erneut gescheitert.
Rechtsanwalt Dr. Uhlenhut: „Die Klagewelle der Kommunen und der OWG hat
einen erneuten Rückschlag erfahren. Bislang waren sie stets
erfolglos. Außer Spesen nichts gewesen."
-
Eisenbahnrecht – Pflichten des Halters von Eisenbahnfahrzeugen
Beschluss des OVG NRW vom 21.05.2008 - 9 A 2725/06 -
Ein Halter von Eisenbahnfahrzeugen klagte gegen eine Gebührenforderung
des Eisenbahnbundesamtes für eine stichprobenartige Untersuchung eines Fahrzeugs.
Der nichtselbständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmende Halter vertrat die Auffassung, das
während des laufenden Betriebs allein das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für
den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich sei.
Die Klage war vom Verwaltungsgericht abwiesen worden. Das OVG ließ
die Berufung nicht zu. § 32 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
lasse sich keine ausschließliche Verantwortlichkeit des EVU entnehmen.
Der Halter habe dabei nicht nur für die planmäßig wiederkehrenden Untersuchungen
zu sorgen. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sehe insoweit lediglich
Höchstfristen vor. Der Halter sei immer für die Sicherheit der
Fahrzeuge neben dem EVU verantwortlich.
-
Eisenbahnrecht – Betriebspflicht der DB Netz AG für Hunsrückbahn
Urteil des BVerwG vom 25.10.2007 - BVerwG 3 C 51.06 -
Das BVerwG hat das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 05.09.2006 - 8 A 10478/05.OVG - (siehe Meldung unten) zur Betriebspflicht der DB Netz AG bestätigt. Das BVerwG geht ebenfalls von der Rechtmäßigkeit der Betriebsaufforderung des Eisenbahn-Bundesamtes für die Strecke Stromberg - Morbach aus. Es stellt klar, dass die Verpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) zum betriebssicheren Vorhalten der Infrastruktur auch eine Wiederherstellungspflicht umfasst.
Gegenüber dieser Pflicht kann sich die DB Netz AG nicht auf die fehlende Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen wegen unzureichender Trassenerlöse berufen, die Unterhaltung der Strecke aus eigenem Entschluss einstellen und die Strecke sperren. Der Gesetzgeber hat mit dem in § 11 AEG formalisierten Stilllegungsverfahren den Weg vorgebeben, wie sich die EIU in einer solchen Situation von ihrer Unterhaltungspflicht befreien können. Eine Umgehung dieses Verfahrens durch so genannte schwarze Stilllegungen ist demgegenüber verboten.
-
Eisenbahnrecht – TPS 01/Sondertrassenzuschläge
Beschluss des OVG NRW vom 31.08.2007 - 13 A 108/07 -
Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung des VG Köln zur
Unzulässigkeit der Sondertrassenzuschläge. Den Antrag auf
Zulassung der Berufung der DB Netz AG wies das Gericht zurück.
Damit ist das Urteil des VG Köln vom 20.10.2006 - 18 K 2670/05 -
(s. Meldung unten) rechtskräftig.
Ein erhöhtes Entgelt für die Bestellung von Sondertrassen
sei schon deshalb nicht gerechtfertigt, da der von der
Klägerin behauptete Bearbeitungsmehraufwand nicht überzeugend
und nicht nachgewiesen sei. Wenn man der Klägerin
Gestaltungsspielraum zugestehe, seien die Zuschläge
willkürlich. Die Klägerin nutze als marktmächtiges
Unternehmen eine Zwangslage der Konkurrenzunternehmen
aus und benachteilige diese im Wettbewerb, ohne dass ein
rechtfertigender sachlicher Grund für einen Zuschlag bestehe
oder dargetan sei. Im Ergebnis entspricht die Entscheidung
des OVG NRW dem Urteil des OLG Düsseldorf
vom 07.02.2007 - 7 U (Kart) 3/06 u. 5/06 - (s. Meldung unten),
wonach auch die Zuschläge für Änderungs- und
Kurzfristbestellungen unzulässig sind.
Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Der Weg für die Rückforderungen
bezahlter Sondertrassenzuschläge steht nach der
Entscheidung offen."
Text der Entscheidung (OVG NRW)
(PDF-Datei ca. 479 KB)
-
Eisenbahnrecht – Widmung einer Ladestraße
Beschluss des LG Köln vom 06.06.2007 – 14 O 257/07 –
Das LG Köln hat eine private Immobiliengesellschaft (GmbH) zur
Duldung des Betriebs einer Ladestraße auf ihren Grundstücken und zur
Entfernung dort abgeladener Felsbrocken verpflichtet. Damit hat sich das
LG im Ergebnis dem VG Köln angeschlossen, das in seinem Urteil vom
26.01.2007 – 18 K 1195/06 – (siehe Meldung unten) eine Duldungspflicht
des Eigentümers aus der eisenbahnrechtlichen Widmung
hergeleitet hat.
Die GmbH hatte die Steine trotz der kurz zuvor ergangenen Entscheidung
des VG Köln auf der Ladestraße abgeladen, um diese zu blockieren.
Mitgesellschafter der GmbH ist die örtliche Gemeinde,
Geschäftsführer der Bürgermeister.
-
Eisenbahnrecht – Genehmigung als Infrastrukturunternehmen
Beschluss des VG Köln vom 28.02.2007 – 18 L 257/07 -
Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen die Verlängerung der
Genehmigung für den Betreiber der Wiehltalbahn trotz des
Urteils des VG Köln vom 26.01.2007 (– 18 K 1195/06 -, siehe
Bericht unten) verweigerte, wurde das Land vom VG Köln im
Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, bis
zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptsacheverfahrens
eine Genehmigung für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur
zu erteilen.
Das Land lehnte es ab, dem Betreiber der Wiehltalbahn
bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens eine vorläufige
Genehmigung zu erteilen, weil der Mietvertrag von den
Gemeinden zum 28.02.2007 gekündigt worden sei. Auf das
Bestehen eines Mietvertrags kommt es nach Ansicht des
VG Köln jedoch nicht an.
-
Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteile des OLG Düsseldorf vom 07.02.2007 – VI-U (Kart) 3/06
und 5/06 -
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Verurteilungen der DB Netz
AG zur Rückzahlung überzahlter Trassenkosten durch das LG
Düsseldorf (Urteil vom 11.01.2006 – 12 O 524/04 –) und das LG
Duisburg (Urteil vom 15.12.2005 – 21 O 119/04 –, siehe Meldung unten)
bestätigt. Darin ist das Trassenpreissystem (TPS) ´98 wegen der
dortigen Rabattmöglichkeiten für Unternehmen des DB Konzerns als
diskriminierend und kartell- bzw. eisenbahnrechtswidrig eingestuft
worden. Das OLG hat die Revision in beiden Fällen nicht zugelassen.
Das OLG hat das Urteil des LG Duisburg auch insoweit bestätigt, als
danach die Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen
eine unbillige Behinderung im Sinne des Kartellrechts darstellen.
Für eine Erhebung der Zuschläge fehle es an der sachlichen
Rechtfertigung, da kein zusätzlicher Mehraufwand ersichtlich sei.
Die DB Netz AG könne sich auch nicht auf eine Klausel in ihren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, wonach Einwendungen gegen
Abrechnungen innerhalb bestimmter Fristen zu erheben sind. Eine solche
Klausel könne jedenfalls nicht wirksam den Einwand der Kartellnichtigkeit
ausschließen.
Rechtsanwalt Dr. Uhlenhut:„Die festgestellte Unzulässigkeit der
Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen wird
zu weiteren Rückforderungen der Wettbewerbsbahnen führen.
Aufgrund der unwirksamen Sondertrassenzuschläge und der Rabatte für
Zubringertrassen ist mittlerweile auch das TPS ´01 von
derartigen Rückforderungen betroffen.“
-
Eisenbahnrecht – Genehmigungen für Anschlussbahnen
Beschluss des VG Hamburg vom 30.01.2007 - 8 E 3118/06 -
Die Landeseisenbahnaufsicht (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Hamburg) hatte einer Anschlussbahn mehrere Genehmigungen unter
Sofortvollzugsanordnung erteilt. Zuvor hatte die DB Netz AG das
Zuführgleis zu der Anschlussbahn gesperrt. Die Grundflächen
waren von der DB AG an Dritte veräußert worden. Die
Wiederaufnahme des Betriebs der Anschlussbahn sollte zugunsten des
Grundstücksgeschäfts verhindert werden.
Die DB Netz AG wandte sich mit Eilanträgen an das VG Hamburg
gegen die Sofortvollzugsanordnungen betreffend die
Betriebsaufnahmeerlaubnis (§ 7a AEG), die Bestätigung
des Eisenbahnbetriebsleiters und des Stellvertreters
(§ 36 Abs. 2 HambLEG) und die Übertragungsgenehmigung
(§ 25 HambLEG).
Das VG Hamburg lehnte sämtliche Eilanträge der DB Netz AG ab.
Die DB Netz AG sei bereits nicht antragsbefugt, weil die
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung nicht
drittschützend seien.
Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Mit der Entscheidung aus Hamburg
steht fest, dass Eisenbahninfrastrukturbetreiber den Betrieb
nachgelagerter Anschlussbahnen nicht verhindern können. Damit werden
Grundstücksgeschäfte der DB AG erheblich erschwert."
Text der Entscheidung (VG Hamburg)
(PDF-Datei ca. 2.545 KB)
-
Eisenbahnrecht – Genehmigung als Infrastrukturunternehmen
Urteil des VG Köln vom 26.01.2007 – 18 K 1195/06 -
Das Verwaltungsgericht hatte über die Klage eines
Eisenbahninfrastrukturunternehmens auf Erteilung
einer Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG zu entscheiden.
Das beklagte Land hatte dem Unternehmen lediglich
monatliche Verlängerungen gewährt, die es vom Fortbestand
des Pachtvertrages über die Grundstücke abhängig machte.
Das Gericht befand diese Handhabung für rechtswidrig.
Ein zivilrechtliche Verfügungsbefugnis (Pachtvertrag)
sei keine im Rahmen des § 6 AEG zu berücksichtigende
Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung
für ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Das VG Köln hob die Bescheide des beklagten Landes
über die monatliche Genehmigungserteilung auf und
verurteilte das Land, den Genehmigungsantrag hinsichtlich
der zeitlichen Befristung unter Beachtung der Rechtsauffassung
des Gerichts neu zu bescheiden. Die Regel-Geltungshöchstdauer
der Genehmigung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens
beträgt nach § 6 Abs. 6 Nr. 2 AEG 50 Jahre.
Artikel Kölner Stadtanzeiger
(PDF-Datei ca. 178 KB)
Artikel Oberbergische Volkszeitung
(PDF-Datei ca. 232 KB)
Wiehltalbahn vor Gericht
(PDF-Datei ca. 95 KB)
-
Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteil des OLG Frankfurt vom 10.10.2006 – 11 U 46/05 (Kart) -
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der DB Netz
AG zur Rückzahlung überzahlter
Trassenkosten durch das LG Frankfurt
(Urteil vom 21.09.2005, Az. 3-8 O 16/05, siehe Meldung unten) bestätigt.
Darin ist das Trassenpreissystem (TPS) ´98 wegen der dortigen
Rabattmöglichkeiten für Unternehmen des DB-Konzerns als diskriminierend
und kartell- bzw. eisenbahnrechtswidrig eingestuft worden. Das OLG
hat die Revision nicht zugelassen.
Damit liegt die mittlerweile zweite Entscheidung eines OLG nach dem
OLG Düsseldorf (Urteil vom 19.03.2003, Az. U (Kart) 20/02, siehe
Meldung unten) zum TPS ´98 vor. Das LG Frankfurt hatte die DB Netz AG
zur Rückzahlung von mehr als 400.000 Euro verurteilt. Die Höhe der
Klageforderung ergab sich dabei aus der Differenz aus den nach dem
TPS ´98 abgerechneten und bezahlten Kosten und den Kosten, die bei
(rückwirkender) Anwendung des TPS ´01 entstanden wären.
Text der Entscheidung (OLG Frankfurt)
(PDF-Datei ca. 3.519 KB)
-
Eisenbahnrecht – Erhalt von Privatgleisanschlüssen
Beschluss des OVG Hamburg vom 28.08.2006 – 2 Bs 80/06 –
Das OVG Hamburg hat in einem Eilverfahren die
Betriebspflicht für ein Zuführgleis bestätigt. Die
Landeseisenbahnaufsichtsbehörde hatte bereits zur
Gewährleistung des Privatgleisanschlusses eingegriffen
(siehe Meldung unten). Nachdem
die Zuständigkeit auf das Eisenbahn-Bundesamt übergegangen
war, hatte dieses ebenfalls eine entsprechende Verfügung
erlassen.
Das Gericht leitet die Betriebspflicht aus § 11 AEG
her. Sie erstrecke sich auch auf als "Bahnhofsnebengleis"
bezeichnete Anlagen. Das AEG kenne einen solchen Begriff
nicht. Das Anschlussrecht aus § 13 AEG gewährleiste ebenfalls den
betriebsbereiten Zustand des Zuführgleises. Auf angeblich
unzumutbare Kosten der Wiederherstellung könne sich das
Infrastrukturunternehmen nicht berufen, da es die
Beschädigungen hätte verhindern können.
Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Die Entscheidung stärkt
erheblich die Rechte der Gleisanschliesser. Der Eisenbahnaufsicht
wird ein effektives Eingreifen ermöglicht, wenn
Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Zuführgleise
verrotten lassen."
Text der Entscheidung (OVG Hamburg)
(PDF-Datei ca. 2.782 KB)
-
Eisenbahnrecht – Eisenbahnrechtliche Widmung
Beschluss des VG Hamburg vom 15.03.2006 – 8 E 3204/05 -
Das VG Hamburg hatte sich in einem Eilverfahren mit der Frage zu
befassen, ob die eisenbahnrechtliche Widmung eines Grundstückes
auch nach dessen Veräußerung fortbesteht. Im Rahmen der sog.
Widmung werden durch einen Hoheitsakt der öffentliche Zweck
eines Grundstückes festgelegt und die Rechte des Eigentümers
insoweit begrenzt.
Das VG Hamburg hat nun klargestellt, dass die eisenbahnrechtliche
Widmung eines Grundstückes und die damit verbundene
Einschränkung des daran bestehenden Privateigentums
nicht durch eine Veräußerung des Grundstückes untergehen
können. Die Entscheidung des VG Hamburg erstreckt sich
dementsprechend auch auf den mit der Widmung verbundenen
Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur auf dem Grundstück.
In dem hier entschiedenen Verfahren war demnach die DB Netz AG von
den sich aus der Widmung ergebenden Pflichten (noch) nicht entbunden,
während die DB AG als Konzernmutter das betroffene Grundstück
bereits veräußern wollte.
Ein Untergang der
eisenbahnrechtlichen Widmung und der mit ihr verbundenen
Rechte kann demnach allein durch eine Entwidmung seitens
der zuständigen Eisenbahnbehörde nach § 23 AEG geschehen.
Auch aus den Vorschriften über den gutgläubig lastenfreien
Erwerb von Grundstücken wegen eines diesbezüglichen Rechtsscheins
kann sich nichts anderes ergeben, weil öffentliche Lasten wie die
eisenbahnrechtliche Widmung keine im Grundbuch
eintragungsfähigen Rechte sind.
Das Gericht hat schließlich noch die Anforderungen an einen
rechtlichen Untergang der eisenbahnrechtlichen Widmung im
Rahmen einer sog. Funktionslosigkeit umrissen. Es hat dabei
ausgeführt, dass für einen solchen Untergang u. a. die
jahrzehntelange andere Nutzung des Grundstückes vorliegen müsse,
deren Rückgängigmachung als ausgeschlossen erscheine.
-
Eisenbahnrecht – Betriebspflicht der DB Netz AG für Hunsrückbahn
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 05.09.2006 – 8 A 10478/05.OVG –
Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt
das Urteil des VG Koblenz vom 28.02.2005 – 8 K 3787/03.KO –
(siehe Meldung unten). Das OVG geht ebenfalls von der
Rechtmäßigkeit der Betriebsaufforderung des
Eisenbahnbundesamtes gegenüber der DB Netz AG
für die Strecke Stromberg - Morbach aus.
Es stellt klar, dass die Verpflichtung der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen zum betriebssicheren
Vorhalten der Infrastruktur auch eine Wiederherstellungspflicht
umfasst. Das formalisierte Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG
verbiete sog. schwarze Stilllegungen.
Text der Entscheidung (OVG Rheinland-Pfalz)
(PDF-Datei ca. 2.982 KB)
-
Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98/Trassenpreiszuschläge
Urteil des LG Duisburg vom 15.12.2005 – 21 O 119/04 –
Die DB Netz AG unterlag in einem weiteren
Rechtsstreit um Trassenkosten. Das LG Duisburg wies eine Klage
der DB Netz AG gegen eine private Güterbahn auf Nachzahlung
einbehaltener Trassenkosten ab. Dies wird u. a. mit der
Unzulässigkeit der verlangten Zuschläge für Änderungs- und
Kurzfristbestellungen begründet. Derartige Zuschläge seien
eisenbahnrechtlich ausgeschlossen.
Die Entscheidung
bestätigt zudem einmal mehr die bisherigen Entscheidungen
zum TPS ´98. Die private Güterbahn hatte mit einem Anspruch
auf Rückzahlung überzahlter Trassenkosten nach dem TPS ´98
aufgerechnet. Die darüber hinausgehende Forderung machte sie
im Wege der Widerklage geltend, der das Gericht im Wesentlichen
stattgab. Der Differenzberechnung legte die Privatbahn
das TPS `01 zugrunde.
-
Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 21.09.2005 – 3-8 O 16/05 –
Die DB Netz AG unterlag in einem weiteren Rechtsstreit um das TPS
´98. Das LG Frankfurt a. M. gab der Klage einer Privatbahn auf
Rückzahlung überzahlter Trassenkosten statt. Die Höhe der
Klageforderung entsprach der Differenz aus den nach dem TPS ´98
abgerechneten und bezahlten Kosten und den Kosten, die bei
(rückwirkender) Anwendung des TPS ´01 entstanden wären.
Text der Entscheidung (LG Frankfurt)
(PDF-Datei ca. 1.3 MB)
-
Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteil des LG Berlin vom 09.08.2005 - 102 O 19/05 Kart -
Die DB Netz AG unterlag erneut in einem Rechtsstreit um das TPS ´98.
Das LG Berlin gab der Klage einer Privatbahn auf Rückzahlung
überzahlter Trassenkosten statt. Die Privatbahn errechnete
den Rückzahlungsbetrag anhand des TPS ´01.
-
Eisenbahnrecht – Unzulässige Nachberechnung bei Leerlauffrachten
Urteil des LG Hanau vom 28.07.2005 – 5 O 31/05 –
Das LG Frankfurt wies eine Klage der Railion
Deutschland AG gegen eine private Güterbahn ab. Für diese
hatte die Railion Deutschland AG leere Wagen unter anderem
von und zu Werkstätten transportiert. Entsprechend der Bestellung zu
"ermäßigten Leerlauffrachten" hatte sie zunächst zu diesen
geringeren Entgelten abgerechnet. Anschließend verlangte sie
die Differenz zu den höheren "allgemeinen Leerlauffrachten" und
machte diese im Klagewege geltend, da es an einem "angemessenen
Verhältnis" zu den Lastfahrten im Sinne ihrer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen fehle.
Das Landgericht hielt bereits für zweifelhaft, ob das
Tarifwerk der Klägerin einer Inhaltskontrolle standhalten
würde. Die Möglichkeit einer Nachberechnung mache die
Kosten für den Kunden unkalkulierbar. Jedenfalls
nähmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin
die Fahrten von und zu Werkstätten uneingeschränkt von
dem Erfordernis eines "angemessenen Verhältnisses"
zwischen Leer- und Lastfahrten aus. Für eine Nachberechnung
sei deshalb kein Raum.
-
Eisenbahnrecht – Bahnstromstreit II
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 06.07.2005
Die DB Energie GmbH musste auch im Bahnstromstreit II vor dem
LG Frankfurt a. M. eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht
befand die Bahnstrompreise 2002 für kartell- und
eisenbahnrechtswidrig. Bei Fragen zu den Einzelheiten
stehen Ihnen Rechtsanwälte Dr. Brauner und Dr. Uhlenhut
zur Verfügung.
Text der Entscheidung (LG Frankfurt)
(PDF-Datei ca. 1.096 KB)
X-Rail.net: 2002 Energy Supply Tariffs
of DB Energie held invalid
-
Eisenbahnrecht – Betriebspflicht der DB Netz AG für Hunsrückbahn
Urteil des VG Koblenz vom 28.02.2005 – 8 K 3787/03.KO –
Das VG Koblenz bestätigte die Betriebspflicht
der DB Netz AG für die Hunsrückbahn. Es wies die Klage
des Unternehmens gegen die Betriebsaufforderung des
Eisenbahnbundesamtes für die Strecke Stromberg - Simmern -
Morbach ab. Seit April 2003 hatte die DB Netz AG die Strecke
wegen technischer Mängel teilweise gesperrt. Ein privates
Eisenbahnverkehrsunternehmen beschwerte sich deshalb beim
Eisenbahn-Bundesamt. Daraufhin forderte dieses im Oktober 2003
die DB Netz AG auf, die Mängel zu beseitigen. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.
Text der Entscheidung (VG Koblenz)
(PDF-Datei ca. 116 KB)
-
Eisenbahnrecht/Kartellrecht – Bahnstromstreit I
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 15.12.2004 – 3-08 O 72/04 –
DB Energie GmbH unterlag im Bahnstromstreit I vor dem LG
Frankfurt a. M. Zugrunde lag eine Klage der DB Energie
GmbH auf Restzahlung gegen eine private Güterbahn, die von
den Bahnstromrechnungen einen 20%-igen Diskriminierungsabschlag
vornahm. Das Landgericht wies die Klage ab. Das
Bahnstrompreissystem ’03/’04 verstößt nach Auffassung
des LG Frankfurt a. M. gegen das kartellrechtliche und
das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot. Rechtsanwalt
Dr. Brauner: "Einmal mehr wird deutlich, dass die
Infrastrukturen (Trasse und Energie) aus dem Konzernverbund
der DB AG herausgelöst werden müssen, weil ansonsten ein
Wettbewerb auf der Schiene, der europarechtlich und nach
nationalen Vorschriften gewünscht ist, zum Erliegen kommt."
Text der Entscheidung (LG Frankfurt)
PDF-Datei ca. 1.382 KB)
DB Energie Artikel Frankfurter Rundschau
(PDF-Datei ca. 46 KB)
Handelsblatt.com: Private Bahnen machen Front gegen Strompreise
X-Rail.net: Illegal rail energy prices
-
Eisenbahnrecht – Erhalt von Privatgleisanschlüssen
Beschluss des VG Hamburg vom 25.11.2003 – 7 VG 1194/2003 –
Beschluss des OVG Hamburg vom 13.05.2004 – 2 Bs 12/04 –
Die Kündigung von alten Gleisanschlussverträgen und die
nachfolgende Beseitigung der Anschlussanlagen durch die
DB AG sind leider Realität. Auf landesrechtlicher Grundlage
gab nunmehr erstmalig eine Landeseisenbahnaufsichtsbehörde
DB-Unternehmen die Gewährleistung des Verbleibs eines
Privatgleisanschlusses bis zum Abschluss eines Verfahrens
zur Festsetzung der Anschlussbedingungen auf. Erste
gerichtliche Entscheidungen aus Hamburg stützten dieses
Vorgehen und bekräftigen die Länderkompetenz.
Siehe zum Thema Brauner, Erhalt von Privatgleisanschlüssen
gegen den Willen der DB AG – erste Gerichtsentscheidungen
aus Hamburg, Bahn-Report 5/2004, S. 22 f.
Text der Entscheidung (VG Hamburg)
(PDF-Datei ca. 1.002 KB)
Text der Entscheidung (OVG Hamburg)
(PDF-Datei ca. 372 KB)
-
Eisenbahnrecht – Trassenpreisstreit II
Die DB Netz AG hat vor einem Landgericht von einem
privaten EVU teilweise zurückgehaltene Trassenkosten
nach dem TPS `98 eingeklagt. Das Landgericht hat der
DB Netz AG in einem Beschluss eine Frist zur Einreichung
sämtlicher Rechnungen an die damalige DB Cargo AG unter
der Geltung des TPS `98 für die Nutzung ihrer Bahnstrecken
im Güterverkehr gesetzt. Ferner muss sie die dadurch
faktisch gewährten Rabatte berechnen, damit diese auch
den Konkurrenten eingeräumt werden können.
Siehe zu diesem Beschluss näher Brauner/Uhlenhut,
Trassenpreisstreit II – 2:0 für Privatbahnen?,
Eisenbahn-Revue International 10/2004, S. 279.
-
Eisenbahnrecht – Gefährdungshaftung des Infrastrukturunternehmers
Urteil des BGH vom 17.02.2004 – VI ZR 69/03 -
Bislang war umstritten, ob nur Eisenbahnverkehrsunternehmen
(EVU) oder auch Infrastrukturunternehmen der Gefährdungshaftung
gem. § 1 HPflG unterliegen. Anlass der Entscheidung war die
Klage eines EVU, dessen Triebwagen mit einem auf den Schienen
liegenden Felsbrocken kollidiert und hierdurch beschädigt
worden war. Der BGH stellt nunmehr klar, dass auch das
Infrastrukturunternehmen als Betriebsunternehmer im Sinne
des Haftpflichtgesetzes anzusehen ist, mit der Folge, dass er
für Personen- und Sachschäden, deren Ursache in seinem
Verantwortungsbereich liegt, ohne Verschulden haftet. Neben
Fällen wie dem hier entschiedenen betrifft dies auch
Unfälle aufgrund falsch gestellter Weichen oder Signale
sowie missverständlicher Rangiervereinbarungen.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 101 KB)
-
Eisenbahnrecht
Diskriminierungsfreier Netzzugang, GSM-R als Netzzugangskriterium,
Betriebspflicht
Eine Privatbahn hat Klage gegen die DB Netz AG wegen der
beabsichtigten Einführung des digitalen Zugfunks anhängig
gemacht. Sie wendet sich gegen die "Migrationsstrategie"
der DB und ist der Ansicht, die Ausrüstung mit bimodalen
Geräten für die Einführungsphase könne nicht verlangt werden.
Aufgrund der eisenbahnrechtlichen Betriebspflicht sei das
analoge Zugfunknetz bis zur flächendeckenden Errichtung des
digitalen Netzes aufrecht zu erhalten. Weder auf europäischer
noch auf nationaler Ebene sei die Ausrüstung mit
GSM-R-Geräten vorgeschrieben.
Siehe zum Thema Uhlenhut, Technische Netzzugangskriterien am
Beispiel von GSM-R, Eisenbahn-Revue International 2004,
S. 286 f.
-
Vergaberecht
Korruptionsverdacht wegen möglichen Zusammenhangs zwischen
Verkehrs- und Beratervertrag
Nach jüngsten Presseberichten ermittelt die
Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen den Vorstandsvorsitzenden
der DB Hartmut Mehdorn und den früheren brandenburgischen
Verkehrsminister und heutigen Berater der DB Hartmut
Meyer. Grundlage der Ermittlungen ist offenbar der
zwischenzeitlich auch von der EU-Kommission beanstandete
Verkehrsvertrag zwischen der DB und Brandenburg, der noch
in der Amtszeit von Hartmut Meyer ohne vorherige Ausschreibung
geschlossen worden war. Hierzu steht der zwischen der DB
und Hartmut Meyer anschließend geschlossene Beratervertrag
für die Staatsanwaltschaft in einem auffälligen
zeitlichen Zusammenhang.
-
Kartellrecht - Trassenpreisstreit
Beschluß des BGH vom 10.02.2004 - KZR 9/03 -
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der DB Netz AG
gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des
Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.03.2003 (siehe die
Meldung weiter unten) zurückgewiesen. Damit steht nun
rechtskräftig fest, dass Trassenpreisregelungen auf der
Grundlage des TPS ´98 wegen Verstoßes gegen das
kartellrechtliche Diskriminierungsverbot nichtig sind.
Siehe zum Thema Brauner, Berufungsurteil im Trassenpreisstreit –
oder "Vom ewigen Unterliegen", Eisenbahn-Revue
International 2003, 278 f.; Brauner/Sattler,
Trassenpreissysteme der DB – zum rechtlichen Umgang mit der
Vergangenheit, Eisenbahn-Revue International 2001, 462 ff.
-
Eisenbahnrecht
Beschluß des VG Koblenz vom 28.11.2003 - 8 L 2921/03.KO -
Das EBA gab der DB Netz AG unter Anordnung der sofortigen
Vollziehung und Androhung von Zwangsgeld auf, den Betrieb
von (näher bestimmten) Streckenabschnitten unverzüglich
sicher wieder aufzunehmen. Die DB Netz AG hatte nach Feststellung
angeblicher Sicherheitsmängel die gesamte Strecke zunächst
"betrieblich gesperrt", ohne gleichzeitig ein Stillegungsverfahren
nach § 11 AEG einzuleiten. Das VG Koblenz sah hierin einen
Verstoß gegen Bestimmungen des AEG, so dass das EBA auf der
Grundlage von §§ 5a Abs. 2, 5 Abs. 1 AEG zum Einschreiten
befugt gewesen sei. Die Pflicht zur Aufrechterhaltung des
Betriebs der Infrastruktur nach § 4 Abs. 1 AEG gelte bis zur
Genehmigung einer etwa beantragten dauernden Einstellung des
Betriebs (§ 11 Abs. 2 S. 3 AEG). Sie stehe insbesondere auch
nicht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Rentabilität.
Jede auch nur vorübergehende Stillegung sei wegen Verstoßes
gegen § 4 Abs. 1 AEG illegal.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 749 KB)
-
Eisenbahnrecht
Diskriminierungsfreier Netzzugang, Betriebspflicht
Auf die Beschwerde eines Mitgliedunternehmens des Netzwerkes
Privatbahnen hat das Netzzugangsreferat des Eisenbahn-Bundesamtes
ein Netzzugangsverfahren von Amts wegen eingeleitet
(Az. 15 Nz 063-03). Das im Gütertransport tätige EVU hält
es für diskriminierend, dass die DB Netz AG in Brunsbüttel
Fahrdienstpersonal der Railion Deutschland AG einsetzt. Nach
Ende der "üblichen Dienstzeit" konnten verspätete Transporte
in Brunsbüttel nicht mehr abgewickelt werden. Das EVU sieht
hierin auch einen Verstoß gegen die aus § 4 Abs. 1 AEG
folgende Betriebspflicht der DB Netz AG.
-
Vergaberecht
Abgrenzung: Staatliche Verantwortung – unternehmerisches Risiko
Die Karsdorfer Eisenbahngesellschaft mbH (KEG) stellte einen
Tag vor Ablauf der Angebotsfrist im SPNV-Vergabeverfahren
"Nordharznetz" einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
Magdeburg. Zuvor hatte es die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt
GmbH (NASA) abgelehnt, die Ausschreibung aufzuheben und nach
Korrektur der Vergabebedingungen zu wiederholen bzw. die
Vergabebedingungen innerhalb der laufenden Ausschreibung zu
korrigieren und die Angebotsfrist angemessen zu verlängern.
Auch die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
geäußerten erheblichen Bedenken blieben bei der NASA ungehört.
Die KEG wendet gegen die Ausschreibung ein, auf der Grundlage
der von der NASA vorgegebenen Vergabebedingungen sei ein
EVU außerstande, ein nach kaufmännischen Grundsätzen solide
kalkuliertes Angebot abzugeben. Hierfür seien zwei
Regelungen maßgeblich, nämlich
- die Vorgabe, wonach das Angebot so zu
alkulieren ist, dass lediglich die Infrastrukturkosten,
soweit sie auf den Regionalisierungsfaktor entfallen,
an den Aufgabenträger durchgereicht werden können und
im übrigen (Trassen- und Stationskosten) vom Auftragnehmer
zu tragen sind sowie
- die unzureichende Ausstattung der Bieter mit
(zudem zweifelhaftem) Datenmaterial über die zu erwartenden
Fahrgastzahlen.
Hiermit sind Fragen der Grenzen des hinzunehmenden
unternehmerischen Risikos und der Reichweite der
staatlichen Verantwortung angesprochen.
-
Kartellrecht - Trassenpreisstreit
Berufungsurteil des OLG Düsseldorf vom 19.03.2003 – U (Kart) 20/02 -
Die DB Netz AG ist im Trassenpreisstreit nun auch in der
Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf unterlegen.
Zugrunde lag eine Klage der DB Netz AG gegen ein EVU auf Zahlung
noch offener Rechnungsbeträge, die auf der Grundlage des
damals geltenden TPS ´98 berechnet waren. (siehe auch unten
LG Düsseldorf, Urt. v. 19.06.2002)
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wies nun auch
die von der DB Netz AG eingelegte Berufung mit Urteil vom
19.03.2003 zurück. Die Vergütungsregelung der Parteien,
die auf das TPS ´98 Bezug nimmt, sei wegen Verstoßes gegen
das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1
GWB (und zudem des § 19 Abs.1, Abs. 4 Nr. 1 GWB) nichtig.
Es wird erwartet, dass eine erhebliche Rückforderungswelle
auf die DB Netz AG zukommt. Die ersten EVU verlangen bereits -
ermuntert durch die jüngste Entscheidung - die Erstattung
überzahlter Trassenkosten, und zwar in Höhe der Differenz,
berechnet nach TPS ´98 und dem günstigeren TPS ´01 für die
Zeit zwischen 1998 und 2001.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 204 KB)
-
Energierecht/Eisenbahnrecht
Bahnstromversorgung
Mitgliedsunternehmen des Netzwerks Privatbahnen haben
sich wegen des neuen Bahnstrompreissystems (BPS ´03) an das
Bundeskartellamt gewandt. Sie sind der Ansicht, dass das
BPS ´03 gegen §§ 19, 20 GWB verstößt und sie gegenüber
DB-Unternehmen wie das damalige Trassenpreissystem ´98
benachteiligt. Die Bedingungen der in der letzten Zeit
von der DB Energie GmbH zur Unterschrift durch die EVU
versandten Rahmenstromlieferverträge würden bei ihnen
auch einen nicht leistbaren Aufwand verursachen. Hierin
sehen die Unternehmen eine nicht gerechtfertigte Behinderung
ihrer Teilnahme am Eisenbahnverkehrsmarkt. Sie haben von der
Unterzeichnung dieser Verträge abgesehen.
Siehe zum Thema Richter, Wettbewerb unplugged? Das neue
Bahnstrompreis-System stößt bei Privatbahnen auf Ablehnung,
Bahn-Report 2003, 8 f.
-
Eisenbahnrecht
Fahrzeugabnahme
Durch eine Anweisung nach § 2 Abs. 4 EBO vom 30.01.2003 an die
bundeseigenen EVU versucht das Eisenbahn-Bundesamt selber
festzulegen, welche Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen nach
§ 32 EBO abnahmepflichtig sein sollen. Hiermit wird
offensichtlich versucht, die Entscheidungen des OVG NRW
vom 31.01.2002 und des BVerwG vom 30.05.2002 (s. hierzu unten)
zu entwerten. Es ist zu vernehmen, dass auch die
Eisenbahnaufsichten der Länder für ihren Zuständigkeitsbereich
(nichtbundeseigene Eisenbahnen) ähnlich vorgehen könnten. Es
ist daher dringend anzuraten, gegen derartige Anweisungen
Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, um den Eintritt der
Bestandskraft einer solchen Anweisung zu verhindern.
Siehe zum Thema Kühlwetter/Brauner, Ende der Komponenten- und
Umbauabnahme durch Eisenbahn-Aufsichtsbehörden nach § 32 EBO,
Eisenbahn-Revue International 2002, 251 ff.
-
Eisenbahnrecht
Beschluß des LG Nürnberg-Fürth vom 03.12.2002 – 9 O 10320/02 -
Das Gericht gab dem Eilantrag eines Mitgliedunternehmens
des Netzwerks Privatbahnen statt und gab der DB Cargo
AG per einstweiliger Verfügung die Zuführung/Abholung von
leeren/vollen Kesselwagenzügen zwischen der Übergabestelle
und dem Gleisanschluß im Hafen Fürth auf.
Die DB Cargo AG, die die ausschließliche Betriebsführung
im Hafen Fürth innehat, weigerte sich, ihren gegenüber der
NE-Bahn übernommenen vertraglichen Pflichten nachzukommen
und wollte die Bedienung im Hafen vom vorherigen Abschluß
eines zusätzlichen sog. Schnittstellenvertrags abhängig machen.
Dieses Verhalten der DB Cargo AG führte zu erheblichen
Störungen der Betriebsabläufe der NE-Bahn und des Tanklagers
im Hafengebiet.
Siehe zum Thema Kühlwetter/Brauner, Die "letzte Meile" –
Eisenbahn- und wettbewerbsrechtliche Betrachtung
des Zugangs zu Hafenbahnen mit
Fallbeispiel, Eisenbahn-Revue International 2003, 138 ff.
-
Energierecht/Eisenbahnrecht
Bahnstromversorgung
Energieversorger und NE-Bahnen haben ein Gutachten über
die technische Machbarkeit der Bahnstromversorgung durch
Dritte in Auftrag gegeben.
Mitgliedsunternehmen des Netzwerks Privatbahnen verlangen
von der DB Energie GmbH schon seit längerer Zeit, die
Durchleitung billigeren Stroms anderer Energieversorger
zu gewährleisten. Sie stützen sich dabei auf
Netznutzungsansprüche nach dem Energiewirtschaftsrecht
und dem Eisenbahnrecht.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist mit der Angelegenheit befasst.
-
Eisenbahnrecht
Beschluß des OVG Rheinland-Pfalz vom 19.09.2002 – 7 B 11247/02.OVG -
Das Gericht wies zwar die Beschwerde der Bundesrepublik
(Eisenbahn-Bundesamt) gegen den nachfolgend aufgeführten
Beschluß des VG Koblenz wegen zwischenzeitlichen Entfalls
des Rechtsschutzinteresses des beigeladenen
Eisenbahnverkehrsunternehmens zurück. Es lies jedoch Zweifel
an der Richtigkeit der Entscheidung des VG Koblenz erkennen.
Nach Auffassung des OVG spricht vielmehr einiges dafür,
dass die Entscheidung über das "Ob" der Nutzung öffentlicher
Eisenbahninfrastruktur i. S. d. § 14 Abs. 1 AEG als erste
Prüfungsstufe neben der Frage der diskriminierungsfreien
Benutzung steht. Diese Ansicht wird von Eisenbahn-Bundesamt
und in der Literatur vertreten. Weitere Entscheidungen der
Verwaltungsgerichte zu Inhalt und Reichweite von § 14 AEG
sind zu erwarten.
Siehe zum Thema Brauner/Kühlwetter, Diskriminierung ja oder nein?
Inhalt und Reichweite des "Netzzugangsanspruchs" aus
Paragraph 14 AEG, Internationales Verkehrswesen 2002, 492 ff.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 196 KB)
-
Eisenbahnrecht
Beschluß des VG Koblenz vom 24.07.2002 - 3 L 1900/02.KO -
Das Gericht gab dem Antrag eines
Eisenbahninfrastrukturunternehmens gegen eine Verfügung
des Eisenbahn-Bundesamtes statt. Das
Eisenbahn-Bundesamt hatte dem Unternehmen unter Anordnung
der sofortigen Vollziehung die Verpflichtung auferlegt,
einem Eisenbahnverkehrsunternehmen den Zugang zu einer
bestimmten Strecke außerhalb der sog. Regelbetriebszeit
zu gewähren. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Siehe zum Thema Brauner/Kühlwetter, Diskriminierung ja
oder nein? Inhalt und Reichweite des "Netzzugangsanspruchs"
aus Paragraph 14 AEG, Internationales
Verkehrswesen 2002, 492 ff.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 37 KB)
-
Vergaberecht
Beschluß des OLG Düsseldorf vom 26.07.2002 - Verg 22/02 -
Das Gericht hob auf die sofortige Beschwerde der
Aufgabenträger die Entscheidung der Vergabekammer
Düsseldorf (s. u.) auf und verwarf den Nachprüfungsantrag,
weil dem Eisenbahnverkehrsunternehmen bezüglich der vor
der Vergabekammer geltend gemachten Rechtsfehler
im konkreten Fall die Antragsbefugnis fehlte.
Wesentlich ist jedoch, dass auch das OLG den
Wettbewerbsgedanken im SPNV nachhaltig bestätigt
und dabei die Argumentation der Vergabekammer stützt.
Siehe zum Thema Brauner/Sattler/Kühlwetter,
Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr – Konsequenzen
aus jüngsten vergaberechtlichen Entscheidungen,
Bahn-Report 5/2002 sowie Brauner/Sattler,
De-facto-Vergabe oder Auftragsvergabe des SPNV im Wettbewerb?,
Eisenbahn-Revue International 2002, 296 ff.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 66 KB)
-
Kartellrecht
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.06.2002 - 340 (Kart) 108/01 -
Das LG Düsseldorf hat der Abrechnung der
Trassenbenutzungsentgelte durch die DB Netz
nach TPS 98 nunmehr eine deutliche
Absage erteilt. Streitig waren die Differenzbeträge
zwischen TPS 98 und TPS 01 für den Zeitraum von März 2000
bis März 2001. Wie bereits zuvor das BKartAmt bezeichnet
das Gericht die TPS 98 als diskriminierend gegenüber
kleineren EVU. Außerdem habe DB Netz nicht darlegen können,
dass die Preisgestaltung den Billigkeitsgrundsätzen des § 7
Abs. 3 EIBV entspricht.
Relevanz hat das Urteil vor allem für die Fälle,
in denen noch Forderungen der DB Netz offen stehen;
sie können mit überzahlten Beträgen aus den Jahren
1999 bis März 2001 verrechnet werden. Vieles spricht
dafür, dass die in dieser Zeit überzahlten Beträge
auch erstattet verlangt werden können.
Siehe zum Thema Brauner/Sattler, Trassenpreissysteme
der DB – zum rechtlichen Umgang mit der Vergangenheit,
Eisenbahn-Revue International 2001, 462 ff.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 31 KB)
-
Eisenbahnrecht
Beschluß des BVerwG vom 30.05.2002 - 3 B 72.02 -
Das Gericht bestätigt das Urteil des OVG NRW vom 31.01.2002 -
20 A 1501/01 – zur fehlenden Abnahmepflicht nach § 32 EBO für
Fahrzeugumbauten (s. u.). Es weist die auf Grundsatzbedeutung
gestützte Nichtzulassungsbeschwerde des Eisenbahn-Bundesamtes
gegen das Urteil des OVG NRW als unbegründet zurück. Das Urteil
ist damit rechtskräftig.
Siehe zum Thema auch Kühlwetter/Brauner, Ende der Komponenten-
und Umbauabnahme durch Eisenbahn-Aufsichtsbehörden nach
§ 32 EBO, Eisenbahn-Revue International 2002, 251 ff.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 14 KB)
-
Vergaberecht
Die Vergabekammer Magdeburg hat mit Beschluß
vom 06.06.2002 - Az. 33-32571/07 VK 05/02 MD -
(rechtskräftig) auf Antrag zweier EVU den Abschluß
eines Verkehrsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt
und der DB Regio ohne vorausgegangenes Vergabeverfahren
untersagt. Der Fall hatte Ende März für Aufsehen gesorgt,
nachdem über die Medien bekannt geworden war, dass das
Verkehrsministerium der DB Regio fast den gesamten SPNV
im Lande überlassen wollte. Günstigere Angebote anderer
EVU waren dabei übergangen worden mit der Argumentation,
die Vergabestelle könne frei entscheiden, ob sie
ausschreiben wolle oder nicht.
In der o.g. Entscheidung stellt die Vergabekammer
nunmehr klar, dass Verkehrsleistungen im SPNV
ausschreibungspflichtig sind. Insbesondere sei
der Vorrang der Losvergabe, also der Aufteilung eines
größeren Netzes in kleinere Einheiten zu beachten.
Siehe zum Thema auch Brauner/Sattler, De-facto-Vergabe
oder Auftragsvergabe des SPNV im Wettbewerb?,
Eisenbahn-Revue International 2002, 297 ff.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 76 KB)
-
Eisenbahnrecht
Urteil des VG Aachen vom 23.04.2002 - 2 K 1262/01 -
zu Fragen der Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen nach §§ 2, 32 EBO
Das Gericht widerspricht der Ansicht des beklagten
Landes NRW, UIC 518 enthalte eine anerkannte Regel
der Technik für die Abnahme von Lokomotiven hinsichtlich
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die einen
Sicherheitsabschlag von 10% der tatsächlich
laufsicheren Höchstgeschwindigkeit vorsieht.
Anmerkungen zu diesem Urteil von Kühlwetter/Brauner finden
Sie in der nächsten Ausgabe der Eisenbahn-Revue International.
Siehe zum Thema auch Brauner/Kühlwetter, Die Bedeutung der
Summe der Radsatz-Führungskräfte bei der Zulassung von
Eisenbahnfahrzeugen durch das EBA oder Das UIC-Merkblatt 518
als "anerkannte Regel der Technik"?, Eisenbahn-Revue
International 2001, 85 ff.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 47 KB)
-
Vergaberecht
In dem aktuellen Beschluss vom 18.04.2002 - VK 5/02-L -
stützt die Vergabekammer Düsseldorf unsere
Ansicht (s.u.), wonach Verkehrsverträge im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vergabepflichtig sind.
Zusammengefasst besagt die nicht rechtskräftige
Entscheidung (sofortige Beschwerde wurde eingelegt)
außerdem folgendes:
- Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren
ist nicht durch § 15 AEG ausgeschlossen.
- Staatliche Zuwendungen einzelner Bieter
müssen bei dem Vergleich der Angebote neutralisiert werden.
- Das offene Verfahren ist vorrangig
anzuwenden, das Verhandlungsverfahren nur in
Ausnahmefällen, da die geforderte Leistung beschreibbar ist,
auch wenn die Finanzierung noch nicht endgültig
geklärt ist.
Siehe zum Thema auch Brauner/Sattler, De-facto-Vergabe
oder Auftragsvergabe im SPNV im Wettbewerb?,
Eisenbahn-Revue International 2002, 297 ff.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 95 KB)
-
Eisenbahnrecht
Beschluss des LG Kiel vom 14.03.2002 - 14 O 39/02 -
Das Gericht untersagt per einstweiliger Verfügung der
DB Netz AG die einzige öffentliche Gleisverbindung
des EVU zur Kundin im Wege von Baumaßnahmen zu sperren.
-
Eisenbahnrecht
Urteil des OVG NRW vom 31.01.2002 - 20 A 1501/01 –
zu Fragen der Abnahmepflicht nach § 32 EBO für eine
Änderung sicherheitsrelevanter Komponenten von Kesselwagen
Das OVG NRW widerspricht der Ansicht des Eisenbahn-Bundesamtes,
ein neues Fahrzeug i. S. d. § 32 EBO entstehe schon bei
der Veränderung sicherheitsrelevanter Teile, weil das
veränderte Fahrzeug von der ursprünglichen Abnahme nicht
mehr gedeckt sei. Das Gericht legt hiermit einen
weitreichenden Bestandsschutz für ursprünglich abgenommene
Eisenbahnfahrzeuge fest.
Siehe zum Thema auch Kühlwetter/Brauner, Ende der
Komponenten- und Umbauabnahme durch
Eisenbahn-Aufsichtsbehörden nach § 32 EBO, Eisenbahn-Revue
International 2002, 251 ff.
Der Text des hier veröffentlichten Urteils ist gekürzt.
Die Seitenzahlen entsprechen daher nicht denen des amtlichen
Urteilsumdrucks.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 38 KB)
-
Eisenbahnrecht
Beschluss des VG Koblenz vom 14.01.2002 – 8 K 534/01.KO –
zu Fragen der Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen nach §§ 2, 32 EBO
Das VG Koblenz erkennt in dem nachfolgend veröffentlichten
Beschluss einen Anspruch des EVU auf Abnahme einer Lok an.
Es geht davon aus, dass ORE B 55 und UIC 518 keine
anerkannten Regeln der Technik für die Abnahme einer
dreiachsigen Rangierlok ohne Drehgestelle sind bzw. diese
Regeln, wären sie anerkannt, nicht einschlägig sind.
Siehe zum Thema auch Brauner/Kühlwetter, Die Bedeutung
der Summe der Radsatz-Führungskräfte bei der Zulassung von
Eisenbahnfahrzeugen durch das EBA oder Das UIC-Merkblatt
518 als "anerkannte Regel der Technik"?, Eisenbahn-Revue
International 2001, 85 ff.
Der Text der hier veröffentlichten Entscheidung ist
gekürzt. Die Seitenzahlen entsprechen daher nicht
denen des amtlichen Entscheidungsumdrucks.
Text der Entscheidung
(PDF-Datei ca. 82 KB)